Posted in Allgemein

Börsenrat würdigt die Rolle der ECC als sicheren Hafen in volatilen Märkten

Börsenrat würdigt die Rolle der ECC als sicheren Hafen in volatilen Märkten Posted on 13. Dezember 2021

Am 2. Dezember 2021 traf sich der Börsenrat der European Energy Exchange (EEX) unter dem Vorsitz von Dr. Bernhard Walter, Leiter Marktdesign und Regulierung der EnBW AG, zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr.

Der Börsenrat diskutierte die aktuelle Marktpreisentwicklung, die entstandene politische Diskussion sowie die Auswirkungen auf das Clearing. Vor dem Hintergrund eines zuletzt sehr volatilen Marktumfelds in den Strom- und Gasmärkten berichtete Dr. Clemens Völkert, Chief Risk Officer der ECC, dass der Betrieb des Clearinghauses stabil und auf solche Marktsituationen ausgelegt sei. Die tägliche Verrechung der Positionen (Variation Margin) führte in dem volatilen Marktumfeld zu höheren Zahlungen sowie vermehrt auch untertägigen Nachschussforderungen (intraday margin calls), die nach den vorgesehenen Standards abgewickelt wurden. Das Initial Margin-System der ECC funktionierte wie vorgesehen und stellte sicher, dass die hinterlegten Sicherheiten jederzeit ausreichten, um potenzielle Risiken zu decken. Die Marginmodelle der ECC erfüllen höchste Standards und unterliegen einer strikten Validierung. Völkert wies insbesondere auf die tägliche Aktualisierung der Parameter für die Initial Margin hin. Dadurch erhöhten sich die zu erbringenden Sicherheiten für die Handelsteilnehmer nicht schlagartig, sondern kontinuierlich, was den Teilnehmern jederzeit die Möglichkeit gab, auf die Liquiditätsanforderungen im Einklang mit den individuellen Handels- und Absicherungsstrategien angemessen umzugehen. Angesichts der aktuellen Preisentwicklung an den Energiemärkten unterstrich der Börsenrat die Bedeutung robuster und effizienter Clearingmechanismen für den Markt. Gleichzeitig regte der Börsenrat an zu prüfen, wie innerhalb des regulatorischen Rahmens auf die spezifischen Bedürfnisse der Marktteilnehmer, insbesondere in volatilen Marktverhältnissen, eingegangen werden kann.

Der Börsenrat diskutierte weiterhin Änderungen der Trade Registration-Regeln am EEX-Terminmarkt in Bezug auf die langfristige Absicherung von Power Purchase Agreements (PPAs). Die Absicherung außerbörslich abgeschlossener PPA-Verträge mit Laufzeiten von bis zu zehn Jahren erfolgt in der Regel über die Registrierung von zusammenhängenden individuellen Geschäften in EEX-Stromfutures. Durch die Möglichkeit, die gesamte Kette einzelner Kontrakte zu einem Preis zu registrieren, will EEX den Aufwand der Marktteilnehmer für die Registrierung weiter reduzieren. Nach der Einführung der neuen 10-Jahres-Futures für den deutschen, italienischen und spanischen Strommarkt registrierte die EEX bereits Absicherungsgeschäfte bis zu acht Jahre im Voraus in Spanien. Der Börsenrat stimmte der Änderung der Trade Registration-Regeln zu, da diese die Registrierung von Geschäften zum börslichen Clearing in den langfristigen Fälligkeiten erleichtere.

Außerdem wurden zwei weitere Mitglieder in den Börsenrat gewählt. Der Börsenrat begrüßte Herrn Sven Otten, der im Gremium die E.ON Energy Markets GmbH repräsentiert sowie Herrn Feridoun
Kademi für die EWE Trading GmbH als neue Mitglieder.

Der Börsenrat der EEX ist ein Börsenorgan im Rahmen des Börsengesetzes. Das Gremium besteht aus insgesamt 24 Mitgliedern, die aus dem Kreis der Handelsteilnehmer in vier Wahlgruppen gewählt werden, um die verschiedenen Wirtschaftskreise angemessen zu repräsentieren. Der Börsenrat verabschiedet vor allem das Regelwerk der Börse und seine Änderungen. Darüber hinaus bestellt und überwacht das Gremium die Börsengeschäftsführung und beruft den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

European Energy Exchange AG
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 2156-0
Telefax: +49 (341) 2156-109
http://www.eex.com/de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel