Posted in Allgemein

Corona-Politik: Pauschales 2G wird Handel und Gastronomie hart treffen

Corona-Politik: Pauschales 2G wird Handel und Gastronomie hart treffen Posted on 2. Dezember 2021

Am heutigen Donnerstag wollen Bund und Länder gemeinsam neue, schärfere Corona-Regeln beschließen. Dass dabei ein erneuter bundesweiter Lockdown keine Option ist, lässt kleine und mittlere Unternehmen zwar aufatmen, die Einführung von 2G in Handel und Gastronomie wird die besonders schwer betroffenen Branchen allerdings hart treffen. Kommt es dazu, muss bei den Überbrückungshilfen nachgesteuert werden.

„Dass ein bundesweiter Lockdown aktuell nicht mehr zur Debatte steht, ist für den Mittelstand zunächst eine positive Botschaft“, erklärt Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bund (DMB). Glaubt man aktuellen Umfragen, wird damit das derzeit größte Schreckensszenario der Deutschen abgewendet. Zuletzt hatten sich auch Unternehmerinnen und Unternehmer dahingehend zunehmend sehr besorgt gezeigt. Tenbieg: „Deutschland braucht strengere Regeln, um über den Winter zu kommen. Das ist unstrittig. Allerdings benötigen wir einen einheitlichen Rahmen mit nachvollziehbaren Schwellenwerten, um effektiv auf das regionale Infektionsgeschehen reagieren zu können.“

Pauschales 2G ist eine Katastrophe

Kritisch beurteilt Tenbieg deshalb auch die pauschale bundesweite Einführung von 2G in Handel und Gastronomie. Er erklärt: "Der Einzelhandel ist auch rückblickend betrachtet kein Pandemietreiber. Kontaktbeschränkungen sind richtig und wichtig, aber pauschale 2G-Beschränkungen sind in diesen beiden stark gebeutelten Branchen wirkungslos und treffen die Falschen!“

Neben Kundenrückgang und erheblichen Umsatzeinbußen wird auch der Kontrollaufwand in Ladengeschäften massiv erhöht. Dazu Tenbieg weiter: „Jetzt müssen Händler und Gastronomen dabei zuschauen, wie große Veranstaltungen zwar theoretisch eingeschränkt werden, praktisch aber nicht kontrolliert werden können. Gut besetzte Stadien bei Bundesligaspielen sind das negative Paradebeispiel.“

Marc S. Tenbieg appelliert darum an die Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern, die pauschalen Regelverschärfungen noch einmal zu überdenken. Sollte eine flächendeckende 2G-Regelung kommen, müsse laut Tenbieg dringend bei den derzeitig verfügbaren Überbrückungshilfen nachjustiert werden: “Statt Fixkostenzuschüsse braucht es dann tatsächlich einen Ersatz-Umsatz für die Betroffenen. Ansonsten ist das für viele kleine und mittlere Unternehmen schlicht zu wenig, um wirtschaftlich überleben zu können.“

Über den Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. ist der Bundesverband für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Der DMB wurde 1982 gegründet und sitzt in Düsseldorf. Unter dem Leitspruch "Wir machen uns für kleine und mittelständische Unternehmen stark!" vertritt der DMB die Interessen seiner rund 25.000 Mitgliedsunternehmen mit über 500.000 Beschäftigten. Damit gehört der DMB mit seinem exzellenten Netzwerk in Wirtschaft und Politik zu den größten unabhängigen Interessen- und Wirtschaftsverbänden in Deutschland. Der Verband ist politisches Sprachrohr und Dienstleister zugleich, unabhängig und leistungsstark. Spezielle Themenkompetenz zeichnet den DMB in den Bereichen Digitalisierung, Nachfolge, Finanzen, Internationalisierung, Energiewende und Arbeit & Bildung aus. Als dienstleistungsstarker Verband bietet der DMB seinen Mitgliedsunternehmen zudem eine Vielzahl an Mehrwertleistungen. Weitere Informationen finden Sie unter
www.mittelstandsbund.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.
Grafenberger Allee 128a
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 200525-0
Telefax: +49 (211) 179257-19
http://www.mittelstandsbund.de

Ansprechpartner:
Sascha Obbelode
Referent Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (211) 20052532
E-Mail: sascha.obbelode@mittelstandsbund.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel