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Digitale Teilhabe gelingt nur, wenn die Betroffenen zu Beteiligten werden und den Prozess der Digitalisierung aktiv mitgestalten

Digitale Teilhabe gelingt nur, wenn die Betroffenen zu Beteiligten werden und den Prozess der Digitalisierung aktiv mitgestalten Posted on 4. November 2021

Die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen und das Institut für Digitale Teilhabe (IDT) an der Hochschule Bremen sind gemeinsame Herausgeberinnen des „Handbuchs digitale Teilhabe und Barrierefreiheit“. Auf über 300 Seiten beschreiben renommierte Autoreninnen und Autoren die aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen und bringen ihre jeweiligen Praxiserfahrungen in der Umsetzung Digitaler Teilhabe und Barrierefreiheit ein.

Henning Lühr, Honorarprofessor für Verwaltungswissenschaften und E-Government und gemeinsam mit Dr. Irmhild Rogalla und Prof. Dr. Benjamin Tannert Leiter des Instituts für Digitale Teilhabe an der Hochschule Bremen: „Keine Frage, digitale Transformation ist längst in der Verwaltungspraxis angekommen. Die Pandemie hat diesen Prozess noch forciert. Eigentlich wurde dazu alles schon gesagt, es muss jetzt nur noch umgesetzt werden. Genau hier liegt das Problem: Wie erreichen wir den barrierefreien Zugang und die digitale Teilhabe aller Gruppen der Bevölkerung zu öffentlichen Dienstleistungen sowie der Beschäftigten bei der Neugestaltung ihrer Arbeit? Dies ist leider nicht auf Knopfdruck, durch ein gutes Gesetz oder eine gute Verwaltungsvorschrift erreichbar.“

Digitale Teilhabe und Barrierefreiheit erfordern einen Kulturwandel bei Entscheidungen und den internen Prozessen der Verwaltung. Die Entscheiderinnen und Entscheider selbst und damit ihr konkretes Handeln sind gefordert.

Ulrike Peter, Leiterin der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik, Bremen: „Digitale Teilhabe zeigt sich in der Praxis, sowohl in Prozessen und im Umgang miteinander als auch in der digitalen Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Führungskräften kommt die zentrale Rolle zu, eine Denkweise zu verankern, die die Verantwortung der Einzelnen stärkt, gleichberechtigte Teilhabe auch im Digitalen umfassend mitzudenken. Behinderte Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache sind dabei wichtige Player in der Zusammenarbeit, um technisches Know-how an der Praxis messen zu können und damit einen gemeinsamen Erfahrungshintergrund für alle zu schaffen.“

Digitale Teilhabe gelingt also nur, wenn die Betroffenen zu Beteiligten werden und den Prozess der Digitalisierung aktiv mitgestalten. Diesen Entwicklungsprozess will das neue Handbuch unterstützen und die Beteiligten fit machen für diese Herausforderungen bei der Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Es zeigt praxisbezogen in den einzelnen Handlungsfeldern auf, wie die Umsetzung konkret geleistet werden kann. Umfassend dargestellt werden jeweils der rechtliche Rahmen, Ansätze zur Umsetzung in der neugestalteten digitalen Verwaltung, die Barrierefreiheit bei der elektronischen Kommunikation und Neugestaltung der Arbeit, Anwendungsbereiche der Digitalisierung und Bürgerbeteiligung. Das neue Handbuch leistet Hilfestellung im Prozess der Digitalisierung. Es stellt den Führungsebenen in Politik und Verwaltung vertiefte Informationen und Handlungsorientierungen zur digitalen Teilhabe und Barrierefreiheit bereit. Mitgliedern in Initiativen, Verbänden, Gewerkschaften und Interessenvertretungen bietet es eine Handlungsgrundlage für ihre Interessenwahrnehmung.

Ulrike Peter / Henning Lühr (Hrsg.), Handbuch Digitale Teilhabe und Barrierefreiheit, 1. Auflage, 2021, 310 Seiten, ISBN: 978

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