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Beratungsbedarf bei Anträgen zum Fluthilfe-Aufbaufonds

Beratungsbedarf bei Anträgen zum Fluthilfe-Aufbaufonds Posted on 22. Oktober 2021

Intensive Beratungsbedarfe, noch fehlende Anträge. Dieses Fazit zieht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg nach einem Monat Antragstellung für Aufbauhilfen beim „Aufbaufonds Hochwasser“. „Bevor die Antragstellung über das Portal der NRW.BANK erfolgen kann, sind viele Voraussetzungen zu erfüllen“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK: „Dabei sind unsere Beraterinnen und Berater gefordert. Bevor die Anträge gestellt werden können sind zur Bezifferung der Schäden Gutachten von vereidigten Sachverständigen und / oder Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern unumgänglich.“ Hinzu komme die sorgfältige und aufwendige Ermittlung der Schäden.

Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert bis zu 80 Prozent des Schadens geltend machen – in Härtefällen von bis zu 100 Prozent. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig: 1. Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung; 2. Beratung zur Antragstellung durch die IHK mit erster Prüfung der Anträge; 3. Antragstellung online über das Portal der NRW.BANK. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

Für die betroffenen Unternehmen hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg eine telefonische Hotline unter 0228 2284 228, E-Mail HotlineFluthilfe@bonn.ihk.de, eingerichtet. Ein Video zum Antragsverfahren Aufbauhilfen für Unternehmen findet sich unter https://www.youtube.com/watch?v=8owzl-lnvsw

Ferner weist die IHK auf ein Webinar der Südwestfälischen IHK zu Hagen „Aufbauhilfe 2021 für Unternehmen – Die Rolle der Gutachter“ am Mittwoch, 27. Oktober 2021, 11 bis 13 Uhr, hin. Anmeldungen unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492605.

Zusätzlich zu den telefonischen Beratungen und den Informationen auf den Sonderseiten der IHK im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3787) stellt die IHK aktuelle Informationen und Hinweise über ihren Newsletter (Webcode @3352) und auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ https://twitter.com/IHK_Bonn und https://www.instagram.com/ihk_bonn_rheinsieg/ unter den Hashtags #GemeinsamHelfen und #GemeinsamBonnRheinSieg ein.

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