Posted in Ausbildung / Jobs

Werbung für Facharzt ohne fachzahnärztliche Eignung ist möglich

Werbung für Facharzt ohne fachzahnärztliche Eignung ist möglich Posted on 11. Oktober 2021

Ein Zahnarzt kann auch ohne Facharzt-Anerkennung mit der Bezeichnung „Kieferorthopädie“ werben. Er muss dabei aber einiges beachten, so der Bundesgerichtshof.

Zahnarzt ohne Fachzahnarzt-Weiterbildung wirbt für Kieferorthopädie

Ein Zahnarzt hatte durch ein postgraduales Studium in Österreich den Titel „Master of Science (MSc.) Kieferorthopädie“ erworben. In seinen Werbeauftritten verwendete er daher die Bezeichnung „Praxis für Kieferorthopädie“ und „Kieferorthopädie in der F. Straße“. Nach erfolgloser Abmahnung auf Unterlassung der Werbeaussagen klagte die Landeszahnärztekammer dagegen. Der Grund: Der Zahnarzt hatte nicht die anerkannte, dreijährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gemäß der Weiterbildungsordnung (WBO) der zuständigen Zahnärztekammer absolviert.  Das Landgericht gab der Zahnärztekammer, das Oberlandesgericht allerdings dem Zahnarzt recht.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof fand einen Kompromiss zwischen den beiden Urteilen (Urteil vom 29.7.2021, Az. I ZR 114/20). Das Oberlandesgericht hatte in der Werbeaussage nur die Zusicherung gesehen, dass es sich um eine Praxis mit Kieferorthopädie-Schwerpunkt handelt. Es hatte daher eine Irreführung ausgeschlossen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG), da die Werbung weder über die Person noch die Befähigung des Zahnarztes täuscht. Vielmehr handele es sich bei der Verwendung des Begriffs „Kieferorthopädie“ um eine Tätigkeitsbezeichnung und nicht um eine (objektiv unrichtige) Personenbezeichnung. Ein Durchschnittsverbraucher habe daher nicht die Erwartung, einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie anzutreffen, wenn er eine „Praxis für Kieferorthopädie“ besucht. Es bestehe also kein Risiko für die Zahngesundheit, solange der anzutreffende Zahnarzt auch Erfahrung und Kenntnisse rund um kieferorthopädische Behandlungen hat.

Das sieht der Bundesgerichtshof anders. Er meint, viele Verbraucher gehen davon aus, dass nur ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie kieferorthopädische Leistungen erbringen darf. Die Verbraucher entnehmen den Angaben des Zahnarztes daher die Aussage, er sei selbst ein solcher Fachzahnarzt. Diesem Eindruck muss der Zahnarzt, so das Gericht, durch zumutbare Maßnahmen entgegenwirken.

Praxishinweis: Wie Ärzte ohne Facharztweiterbildung werben dürfen

Welche Maßnahme zumutbar sind, hat das Gericht nicht ausführlich geklärt. Ein deutlicher Hinweis auf die Art der erworbenen Zusatzqualifikation und den Umfang seiner praktischen Erfahrung komme in Betracht. „Der einfachste Weg wird sein, die anerkannte Bezeichnung ,Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie‘ zu verwenden“, rät Ecovis-Rechtsanwalt Harald Schleicher in Berlin.

Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz bei Ecovis in Berlin

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel