„Die BuT-Mappen enthalten Infomaterialien für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, aber zum Beispiel auch das neue Wimmelbild der Region Hannover", sagt Dr. Andrea Hanke, Sozialdezernentin der Region Hannover. „Aufgrund der derzeit schwierigen Lage und der pandemiebedingten Einschränkungen ist es gerade jetzt wichtig, Eltern diese Informationen an die Hand zu geben", so Dr. Hanke.
BuT-leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler können beispielsweise kostenlos in der Schule Mittag essen, Kosten für Tagesausflüge und Klassenfahrten werden ganz oder teilweise überkommen und auch eine Pauschale für Schulbedarf wird zum Beginn eines Schulhalbjahres ausgezahlt. „Kinder können auch Lernförderung in Anspruch nehmen oder auf die Pauschale für die Freizeitaktivitäten zurückgreifen", berichtet Dr. Hanke. „Das ist wichtig, damit die Kinder am sozialen Leben teilhaben und nicht beim Fußballtraining oder der Musikschule ausgeschlossen werden, weil es sich ihre Eltern nicht leisten können."
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 18. Lebensjahr und im Falle des Schulbesuchs bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie Leistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt erhalten. Gleiches gilt, wenn die Familie Wohngeld oder den Kinderzuschlag von der Familienkasse bekommt. Ein Antrag kann sich auch lohnen, wenn die Familie ein geringes Einkommen hat, ohne die genannten Sozialleistungen zu beziehen.
Informationen und Beratung zu den BuT-Leistungen erhalten Interessierte auf www.hannover.de/BuT oder über die BuT-Servicehotline unter Tel. (0511) 61 62 63 64.
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