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Mehr Planungssicherheit durch 3-G-Regel

Mehr Planungssicherheit durch 3-G-Regel Posted on 20. August 2021

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg spricht sich trotz steigender Inzidenzwerte für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis für einen Kurswechsel in der Coronapolitik aus und begrüßt die neue Coronaschutzverordnung des Landes. „Eine Orientierung an den Inzidenzwerten wird der aktuellen Situation mit steigenden Impfzahlen nicht mehr gerecht“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille: „Die 3-G-Regel bedeutet für viele Unternehmen deutlich mehr Planungssicherheit und beendet das Hin und Her mit veränderten Zugangsvoraussetzungen, die vor allem in der Gastronomie oder der Veranstaltungswirtschaft für große Unsicherheiten sorgen.“ Angesichts des Impffortschritts sieht die neue Verordnung des Landes keine pauschalen Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Dienstleistungen mehr vor. Nunmehr gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 35 die 3G-Regel. Dadurch wird der Besuch von z. B. Veranstaltungen, Messen oder Restaurantbesuchen im Innern bei einem Inzidenzwert von 35 oder mehr nur bei Vorliegen eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweis erlaubt. Die neue Verordnung ist vorerst bis zum 17. September gültig.

Hille: „Auch darüber hinaus sollten wir den Weg mit mehr Freiheiten fortsetzen. Gerade die Veranstaltungsbranche sowie Kultur- und Kreativwirtschaft brauchen längere Vorläufe und Planungssicherheit, um mit Events, Kongressen und Messen wieder ein Stück weit zur Normalität zurück kehren zu können.“ Die IHK ruft ihre Mitgliedsunternehmen noch einmal dazu auf, bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Impfen zu werben. „Mit einer zunehmenden Impfquote kommen wir schneller und gemeinsam aus der Pandemie heraus“, so Hille.

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