Posted in Finanzen / Bilanzen

Positionspapier der IHK zum Wiederaufbau nach der Flut

Positionspapier der IHK zum Wiederaufbau nach der Flut Posted on 13. August 2021

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg setzt mit ihrem Positionspapier zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe auf rasche und unbürokratische Hilfe für die betroffenen Unternehmen. „Mit den vom Bund und den Ländern zur Verfügung gestellten 30 Milliarden Euro für den Fluthilfefonds und der Ernennung von Dr. Fritz Jäckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nordwestfalen, zum Sonderbeauftragten des Landes für den Wiederaufbau sind wichtige Weichenstellungen vorgenommen worden“, sagt IHK-Präsident Stefan Hagen: „Entscheidend ist die zügige und unbürokratische Auszahlung der Soforthilfe. Wir müssen für die betroffenen Gebiete Perspektiven entwickeln, Ortszentren revitalisieren und für Unternehmen über die Soforthilfe hinaus finanzielle staatliche Wiederaufbauhilfen bereitstellen.“ Ferner spricht sich die IHK für eine erneute Überprüfung der Hochwassergefährdung und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen aus. Langfristig sichere dieses Vorgehen die Versorgungsfunktion der Ortsteilzentren. Bestehende oder neue Fördermittel des Landes sollen die Gemeinden und Städte beim Wiederaufbau der Ortszentren finanziell unterstützen, um ein attraktives Vor-Ort-Angebot an Einzelhandel und Gastronomie zu erhalten.

Die IHK fürchtet mit dem Ende der Sommerferien in Folge der Beschädigung der A61, weiterer Bundes- und Landstraßen sowie dem Ausfall einiger Schienenverbindungen erhebliche Ausweichverkehre und damit verbundene Staus. Die IHK fordert deshalb die Kenntlichmachung weiträumiger Umfahrungsrouten für die Transitverkehre auf den Autobahnen, Auswahl, Genehmigung und Ertüchtigung von regionale begrenzten Alternativrouten für Logistikverkehre sowie die Priorisierung der Behebung von Flutschäden an der Infrastruktur gegenüber anderen Projekten, sofern diese dann nicht in Finanzierungs- und Umsetzungsnot kommen. „Um    die    Wiederherstellung    der    Infrastruktur    zu    beschleunigen    und    langwierige    Planfeststellungsverfahren zu vermeiden,  sollte  der  Grundsatz  „Wiederherstellung  der  Infrastruktur 1:1 auf bestehender Linie nach dem aktuellen Stand der Technik“ gelten“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. Um die ÖPNV-Anbindung auf der S23 und der RB30 sicherzustellen, spricht sich die IHK für einen kurzfristigen Aufbau eines Netzes an Schnellbussen und Shuttleservices für Pendler und Schüler/innen, die rasche Teilinbetriebnahme der weniger stark beschädigten Strecke der S23 im Verlauf Euskirchen-Bonn und der Wiederherstellung der Infrastruktur 1:1 auf den bestehenden Linien aus. Hille: „Auch die stärkere Nutzung des Homeoffices kann zu Verkehrsentlastungen führen; hier appellieren wir an unsere Unternehmen, dies zu nutzen und umzusetzen“.

Um ein gewerbliches Ausbluten mancher Ortsteile oder ganzer Ortschaften zu vermeiden, sollten laut IHK langwierige Ergänzungen des Planungs- und Baurechts vermieden werden. Gleichzeitig müsse durch entsprechende Wasser- und Flutmodellierung sichergestellt werden, dass nicht in wenigen Jahren ein erneuter Totalschaden entstehe. Auch eine Diskussion über den Tausch von Flächen sollte geführt werden. So könnten beispielsweise wassernahe Flächen renaturiert und als Retentionsfläche genutzt werden, während im Gegenzug ungefährdetere Flächen einer Bebauung zur Verfügung gestellt werden können.

Die IHK bietet ihren von der Flut betroffenen Unternehmen Stundungen und Ratenzahlungen ihrer Mitgliedsbeiträge an. Für Unternehmen, die von Unwetter und Hochwasser betroffen sind, hat die IHK eine telefonische Hotline unter 0228 2284 228 eingerichtet. Die IHK steht Unternehmen u. a. für Beratungen und Rückfragen zu Schadensfällen, Kreditprogrammen und Soforthilfen, steuerlichen Fragen oder Fördermitteln zur Verfügung.“ Zusätzlich zu den telefonischen Beratungen und den Informationen im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3787) stellt die IHK aktuelle Informationen und Hinweise auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/, https://twitter.com/IHK_Bonn und  https://www.instagram.com/ihk_bonn_rheinsieg/ unter den Hashtags #GemeinsamHelfen und #GemeinsamBonnRheinSieg ein.

Anlage: Positionspapier Was die Unternehmen im Rhein-Sieg-Kreis jetzt benötigen!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de

Ansprechpartner:
Claudia Engmann
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-139
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: engmann@bonn.ihk.de
Michael Pieck
Pressesprecher
Telefon: +49 (228) 2284-130
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: pieck@bonn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel