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Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis: Prof. Dr. Jan-Henning Dirks und Prof. Dr. Leena Pundt für die Amtszeit von fünf Jahren bestellt

Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis: Prof. Dr. Jan-Henning Dirks und Prof. Dr. Leena Pundt für die Amtszeit von fünf Jahren bestellt Posted on 14. Juli 2021

Dr. Jan-Henning Dirks, Professor für Biologische Strukturen und Bionik in der Fakultät Natur und Technik, und Dr. Leena Pundt, Professorin für Personalmanagement in der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, wurden von der Rektorin der Hochschule Bremen für die Amtszeit von fünf Jahren als Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis (GWP) bestellt. „Ich freue mich sehr, dass die Hochschule Bremen mit der Bestellung von Jan-Henning Dirks und Leena Pundt zwei engagierte und wissenschaftlich ausgewiesene Persönlichkeiten für das Amt der Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis gewinnen konnte. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in unserer praxis- und anwendungsorientierten Forschung und Lehre weiter umzusetzen“, so Dr. Britta Lüder, Konrektorin für Forschung und Transfer.

Das Amt der GWP-Ombudsperson wurde im Rahmen der im Juli 2021 vom Akademischen Senat beschlossenen „Ordnung der Hochschule Bremen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ neu eingerichtet. Die Ordnung setzt die Anforderungen des Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft rechtsverbindlich an der Hochschule Bremen um. An die Ombudspersonen GWP können sich die Mitglieder der Hochschule Bremen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden. Die Ombudspersonen sind weisungsunabhängig und zur Vertraulichkeit und Allparteilichkeit verpflichtet.

Hintergrund:
Die „Ordnung der Hochschule Bremen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ legt die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis fest und regelt den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule Bremen, die in Lehre und Forschung tätig sind sowie diejenigen, die durch ihre Arbeit den wissenschaftlichen Bereich unterstützen. Alle wissenschaftlich Tätigen sind verpflichtet, verantwortungsvoll mit der verfassungsrechtlich gewährten Freiheit in Forschung und Lehre umzugehen, ihre wissenschaftliche Arbeit entsprechend der Grundsätze durchzuführen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.

Vom neuen Amt der Ombudsperson GWP unberührt bleibt das bestehende Amt der Ombudsperson nach § 5a BremHG als Ansprechperson für Studierende. Dieses Amt hat derzeit Prof. Dr.-Ing. Jörg J. Buchholz inne, der weiterhin Vertrauensperson und Ansprechstelle für die Studierenden ist.

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