Posted in Dienstleistungen

Supervision zwischen Vertrauensschutz und Schweigepflicht

Supervision zwischen Vertrauensschutz und Schweigepflicht Posted on 28. Juni 2021

Als allgemein anerkannte Regel im Beratungsprozess gilt der Respekt vor der Autonomie des Klienten. Für dieses Thema bedeutet Autonomie aber auch den Schutz vertraulicher Daten des Klienten durch den Berater, da nur der Klient selbst über die Preisgabe bzw. Veröffentlichung von sensiblen Daten und Informationen über sich selbst bestimmt.

Dabei hat der Vertrauensschutz noch weitere Ebenen, worüber die sich Coaches oder Supervisionen meistens nur eingeschränkt bewusst sind.

Wie werden die Beziehungen von Coaches und Supervisoren untereinander bei dem Austausch von Informationen über Klienten gestaltet? Oder welche Informationen darf der Coach/ Supervisor an andere weitergeben?

Ein solches Fehlverhaltens im Umgang mit Daten und Informationen hat sowohl Auswirkungen auf eine der oben genannten Ebenen, als auch auf die Klienten und den Berater und zum Teil sogar auf Dritte.

Wichtig ist es also, die entsprechenden rechtlichen Regelungen zu kennen. Grundlagen zum Datenschutz und zur allgemeinen Schweigepflicht finden sich in unterschiedlichen Normen. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die Datenschutzgesetze (DSGVO, BDG, LDSG), die Sozialgesetzbücher (SGB), dienstrechtliche und vertragliche Geheimhaltungsvorschriften sowie die strafrechtlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) zu nennen. Besondere Bedeutung hat die berufliche Schweigepflicht sowie die Voraussetzungen des § 203 des Strafgesetzbuches (StGB). Denn selbst, wenn eine berufliche Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) nicht für Supervisoren und Coaches gelten, dürfen Dritten nicht unbefugt Geheimnisse von Menschen weitergegeben werden, die dem Berater in besonderem Maße vertrauen.

Fazit: Grundsätzlich ist also jede Beratungssituation unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes zu betrachten. Jede Form von Beratung basiert auf Vertrauen. Für Berater sollte es daher selbstverständlich sein, die Persönlichkeitsrechte ihrer Klienten ernst zu nehmen und schon im eigenen Interesse sich eine gewisse Umgangssicherheit mit den rechtlichen Vorgaben in der Beratungspraxis erarbeitet haben. Das Online Seminar „Rechtssicherheit in der Beratungspraxis“ gibt dafür einen umfassenden Überblick. TeilnehmerInnen können nach dem Seminar die individuellen Rechtsfolgen ihres Beratungshandelns abschätzen und bewerten.

© Optcom Organisation- und Personalentwicklung, Training www.optcom.eu 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Optcom GbR
Bonhoefferstraße 4
32756 Detmold
Telefon: +49 (5231) 680409
http://www.optcom.eu/

Ansprechpartner:
Frank Sommerfeld
E-Mail: info@optcom.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel