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Die Einkaufsbedingungen im Einzelhandel in Baden- Württemberg werden übersichtlicher

Die Einkaufsbedingungen im Einzelhandel in Baden- Württemberg werden übersichtlicher Posted on 28. Juni 2021

Nach der Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zeigt sich der Handel mit Blick auf die wegfallenden Beschränkungen im Einzelhandel bei einer Inzidenz zwischen 0 und 50 zufrieden und begrüßt die Entscheidung der Landesregierung. „Es ist folgerichtig, dass der Einzelhandel in Baden-Württemberg bei den niedrigen Inzidenzzahlen nun endlich wieder ohne Einschränkungen öffnen darf. Das schafft Transparenz im bisherigen Regelungs- Wirrwarr, ist unter infektiologischen Gesichtspunkten mehr als vertretbar und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dringend geboten. Denn selbst das Robert-Koch-Institut bescheinigt dem Handel seit Langem, kein Treiber der Pandemie zu sein und bestätigt, dass die Ansteckungsgefahr im Einzelhandel unterdurchschnittlich war und ist. Wir freuen uns, dass die Landesregierung diese Einschätzung mit dem Wegfall der Beschränkungen ausdrücklich bestätigt“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).
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Der Handelsverband Baden-Württemberg vertritt die politischen Interessen von über 40.000 Handelsunternehmen in Baden-Württemberg. Der Handel stellt den drittgrößten Wirtschaftszweig dar mit 500.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, ca. 18.000 Auszubildenden und einem Umsatz von ca. 90 Mrd. Euro.

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