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Häusliches Arbeitszimmer für Bereitschaftsdienste richtig absetzen

Häusliches Arbeitszimmer für Bereitschaftsdienste richtig absetzen Posted on 7. Juni 2021

Wer nachts und an Wochenenden telefonische Bereitschaftsdienste leistet, kann die Kosten für ein extra dafür eingerichtetes Arbeitszimmer als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Wie viele Kosten sich für das häusliche Arbeitszimmer absetzen lassen

Ein Arzt kann alle Kosten, die betrieblich veranlasst sind, steuerlich absetzen. Es gibt aber gewisse Kosten, die den Gewinn nicht mindern dürfen. So lassen sich Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen, wenn dem Arzt zur Erledigung seiner Arbeit eigentlich ein anderer Arbeitsplatz, zum Beispiel in einer Praxis oder einem Krankenhaus, zur Verfügung steht. Wenn ein Arzt aber seine Arbeit oder zumindest einen Teil seiner Arbeit nur zu Hause erledigen kann, darf er Kosten bis zu 1.250 Euro für das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Stellt das Arbeitszimmer zu Hause den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung“ dar, lässt sich sogar noch mehr abziehen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).

Der Fall: Kein Zugang zum Arbeitsplatz an Wochenenden

Eine Juristin wollte für ihr Arbeitszimmer Kosten im Rahmen der Höchstgrenze von 1.250 Euro absetzen. Das Arbeitszimmer nutzte sie unter anderem für telefonische Bereitschaftsdienste, die sie sowohl tagsüber als auch nachts, wochentags und an den Wochenenden leistete. Inhalt der Tätigkeit war zum Beispiel die Entscheidung über die Beantragung von Haftbefehlen, Wohnungsdurchsuchungen und Beschlagnahmen. Abends, nachts und an den Wochenenden hatte sie keinen Zugang zum Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten ihres Arbeitgebers, weil diese geschlossen waren.

Das Finanzamt ließ die Kosten nicht zum Abzug zu, weil das Arbeitszimmer in ihrem Fall

  • NICHT den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildete und
  • für die Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz in den Kanzleiräumen zur Verfügung stand.

Das Finanzamt sah die Schließung der Kanzlei nachts und an den Wochenenden als unbeachtlich an. Dass es in der Kanzlei theoretisch einen anderen Arbeitsplatz gäbe, reiche aus, egal, ob dieser jederzeit auch faktisch zugänglich ist. Die Telefonate während des Bereitschaftsdienstes hätte die Juristin auch an jedem anderen Ort ausführen können. Ein besonderer Raum sei dafür nicht unbedingt erforderlich gewesen.

Urteil: Häusliches Arbeitszimmer lässt sich absetzen

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stimmte der Juristin zu: Ihr steht der Abzug von Aufwendungen in Höhe von 1.250 Euro als Werbungskosten zu, da das Büro bei ihrem Arbeitgeber nachts und sonntags nicht zugänglich war. Auf eine Erforderlichkeit des häuslichen Arbeitszimmers kam es dabei genauso wenig an wie auf den Umstand, dass diese Dienste weniger als zwei Prozent ihrer gesamten Arbeitsleistung ausmachten (Urteil vom 07.12.2020, 7 K 7097/18).

Was Ärzte rund um das häusliche Arbeitszimmer beachten sollten

Das Urteil betraf zwar eine Juristin. Nichtsdestotrotz ist es genauso relevant für Ärzte, die in einer ähnlichen Situation sind. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie zu Hause den Bereitschaftsdienst machen müssen, weil beispielsweise die Praxis geschlossen hat, in der sie sonst arbeiten. Das Urteil schließt sich im Wesentlichen dem zuletzt veröffentlichten Verfahren eines Unfallchirurgen an, der die Kosten nicht abziehen durfte, weil er den Bereitschaftsdienst auch hätte im Krankenhaus ableisten können.

„Hätte das Gericht anders entschieden, dann hätte die Juristin für ihre Bereitschaftsdienste im häuslichen Arbeitszimmer vom 01.01.2020 und 31.12.2021 fünf Euro pro Kalendertag oder maximal 600 Euro pro Kalenderjahr abziehen können“, sagt Kay Pampel, Steuerberater bei Ecovis in Halle.

Kay Pampel, Steuerberater bei Ecovis in Halle

Was Ärzte rund um das häusliche Arbeitszimmer sonst noch beachten sollten, können Sie hier nachlesen: „Wann Ärzte einen Behandlungsraum zu Hause absetzen können“.

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