Der Bezugspreis pro Neuer Aktie beträgt 8,86 Euro. Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung ergeben sich aus dem Bezugsangebot, das voraussichtlich im Laufe des 1. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Bezugsfrist wird voraussichtlich am 2. Juni 2021 um 00:00 Uhr (MESZ) beginnen und am 16. Juni um 24:00 Uhr (MESZ) enden.
Neue Aktien, die nicht im Zuge der Ausübung von Bezugsrechten von Aktionären der SMT erworben werden, werden im Wege einer Privatplatzierung bei institutionellen Anlegern platziert werden.
Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt und werden voraussichtlich am oder kurz nach dem 28. Juni 2021 in den Handel im Freiverkehrssegment m:access der Börse München einbezogen werden.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung wie folgt zu verwenden. Etwa 40 % sollen zur Finanzierung des weiteren operativen und strategischen Wachstums der SMT Scharf AG und ebenfalls zu ca. 40 % zur Finanzierung von Maßnahmen im Hinblick auf die ab 2021 notwendige neue Zulassung (China III) und Auswirkungen der Verzögerung verwendet werden. Weitere rd. 20 % sollen für die Finanzierung von Investitionen zum Einstieg in die internationale Geschäftstätigkeit im Bereich Elektromobilität außerhalb des Kohlemarktes verwendet werden.
Das öffentliche Angebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 2 WpPG. Aktionären und Investoren wird daher empfohlen, insbesondere das Wertpapier-Informationsblatt der Gesellschaft, das voraussichtlich am 28. Mai 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.smtscharf.com in der Rubrik "Investor Relations" abrufbar sein wird, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, etwaige Bezugsrechte auszuüben, zu erwerben oder zu veräußern oder Aktien zu erwerben oder zu veräußern.
Die bestehenden Aktionäre der SMT, die Shareholder Value Beteiligungen AG und die Share Value Stiftung, beabsichtigen jeweils Festbezugserklärungen abzugeben, mit welchen sie sich gegenüber der Gesellschaft verpflichten, ihre Bezugsrechte aus den von ihnen jeweils gehaltenen Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung auszuüben.
Ferner gibt die SMT bekannt, dass sie eine Kooperationsvereinbarung mit der Famous Industrial Group GmbH, Düsseldorf („Famous“) zur Gründung eines chinesischen Joint Venture abgeschlossen hat. Nach der Kooperationsvereinbarung wird es Famous obliegen, den Kontakt zu chinesischen Partnerunternehmen zu etablieren und über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung die Gründung eines Joint Ventures sowie die Lieferung von Komponenten für Einschienenhängebahnsystemen durch die SMT an das Joint Venture Unternehmen zu vermitteln. Das Joint Venture soll vorab definierte wesentliche Kernkomponenten von SMT in Deutschland, von Tochtergesellschaften der SMT oder von bestehenden Joint Ventures von SMT in China beziehen.
Im Zuge der Kooperation zwischen Famous und SMT ist die Famous Holding GmbH daran interessiert, eine Beteiligung von rd. 3 % des Grundkapitals der SMT zu erwerben. Unter Bezugnahme auf die heute vom Vorstand der SMT beschlossene Kapitalerhöhung beabsichtigt die FamousHolding GmbH, einen Zeichnungsvorvertrag mit SMT zu unterzeichnen, in welchem sie sich verpflichtet, im Rahmen der Privatplatzierung nicht bezogene Neue Aktien in einem Umfang von bis zu EUR 1,3 Mio zu zeichnen.
Auf Basis neuer Erkenntnisse informiert die SMT des Weiteren darüber, dass der Abschluss der China-III-Zulassung aller Voraussicht nach nicht wie bislang erwartet im ersten Halbjahr 2021 erfolgen wird, sondern erst im dritten Quartal 2021 zu erwarten ist. Zwar sind die erforderlichen Tests im Rahmen der China-III-Zulassung bei der chinesischen Aufsichtsbehörde weitestgehend erfolgreich absolviert worden. Jedoch ist angesichts der noch durch die Aufsichtsbehörde durchzuführenden aufwendigen Dokumentation und der derzeitigen hohen Arbeitsbelastung der Behörde damit zu rechnen, dass das China-III- Zertifikat nicht mehr im zweiten Quartal 2021 erteilt werden wird.
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