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Sorgfaltspflichtengesetz: rechtzeitige Vorbereitung wichtig

Sorgfaltspflichtengesetz: rechtzeitige Vorbereitung wichtig Posted on 19. Mai 2021

Noch ist es zwar nicht vom Bundestag verabschiedet, doch klar ist schon jetzt: Das im März vom Bundeskabinett beschlossene Sorgfaltspflichtengesetz wird für Unternehmen in Deutschland neue Kontrollpflichten mit sich bringen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2023 alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten die Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferkette wahrnehmen und menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen in angemessener Weise umsetzen müssen. Wer das Gesetz nicht einhält, dem drohen empfindliche Strafen. Nur ein Jahr später, ab 2024, soll es dann für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten.

Countdown läuft mit Verabschiedung im Bundestag

Bis aus einer Kann-Lösung, die bereits einige Unternehmen umsetzen, eine gesetzliche Verpflichtung wird, dauert es zwar noch bis 2023. Doch Unternehmen sollten sich nicht zu viel Zeit bei der Vorbereitung lassen. „Spätestens mit Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag läuft der Countdown“, sagt Kinnen. Angesichts komplexer Lieferketten wie etwa in den Branchen Textil, Handel oder Chemie werden einige Unternehmen viel Zeit investieren müssen, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Zu den geeigneten Methoden der Vorbereitung gehören laut TÜV Rheinland-Experte Martin Kinnen so genannte GAP-Analysen. Damit kann bestimmt werden, in welchen Bereichen ein Unternehmen bereits die Anforderungen aus dem Sorgfaltspflichtengesetz erfüllt und wo es nacharbeiten muss. Auf Basis der Ergebnisse lässt sich ein unternehmensspezifischer Ansatz entwickeln, wie die Sorgfaltspflichten erfüllt und in den operativen Bereichen umgesetzt werden sollen. „Das erfordert beispielsweise die Anpassung des Risikomanagements und das Schaffen eines Beschwerde- und Berichtwesens sowie die Schulung der wesentlichen Beteiligten in der Lieferkette“, deutet Kinnen den Aufwand an.

Lieferantenaudits als bewährte Methode

Auch Lieferantenaudits können dabei unterstützen, den Anforderungen des Sorgfaltspflichtengesetzes gerecht zu werden. Diese Audits sind bereits heute etablierte Verfahren, um der Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte nachzukommen. Die Lieferantenaudits werden nach international anerkannten Prüfstandards wie beispielsweise amfori BSCI, SMETA oder nach unternehmensspezifischem Code of Conduct umgesetzt. So hat allein TÜV Rheinland zwischen 2016 und 2020 weltweit mehr als 50.000 Lieferantenaudits durchgeführt und gehört zu den Marktführern für Lieferantenaudits nach amfori BSCI. „Mit unserem großen Netzwerk von Auditorinnen und Auditoren unterstützen wir schon jahrelang Unternehmen aus Branchen wie Textil, Elektronik, Pharma und Handel dabei, soziale Anforderungen in ihren häufig sehr komplexen Lieferketten zu erfüllen“, so Martin Kinnen. „Für das Sorgfaltspflichtengesetz knüpfen wir an diese Erfahrungen unmittelbar an und werden entsprechende Dienstleistungen bieten.“

Weitere Informationen unter tuv.li/Sorgfaltspflichtengesetz  bei TÜV Rheinland.

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