Posted in Allgemein

Markteingriff könnte Holznot weiter verschärfen

Markteingriff könnte Holznot weiter verschärfen Posted on 30. April 2021

Die mangelnde Verfügbarkeit von Holz führt zu immer weiteren Verwerfungen, Bauprojekte verzögern sich und für die Wirtschaft wichtige Holzverpackungen und Paletten werden knapp. Die Situation könnte sich durch zur Unzeit eingesetzte staatliche Maßnahmen jetzt noch weiter verschärfen.

Die enormen Preissteigerungen auf dem Markt für verarbeitete Holzprodukte sind derzeit Ausgangspunkt für zahlreiche Diskussionen.
Während in den vergangenen Monaten die Rohstoffversorgung für die holzverarbeitende Industrie ausreichend war, ändert sich die Lage zunehmend: In vielen Waldgebieten sind die Schäden der letzten Jahre mittlerweile aufgearbeitet und die im Wald eingerichteten Zwischenlager leeren sich schnell. Glücklicherweise kamen in diesem Jahr bislang auch kaum neue Schäden durch Borkenkäfer, Stürme oder Schnee hinzu. Gleichzeitig leeren sich die Vorratslager der verarbeitenden Industrie, die unter Hochdruck versucht, auf die große Nachfrage nach ihren Produkten zu reagieren.

Ein im Markt eigentlich normaler Vorgang: Mit der Nachfrage steigt der Rohstoffpreis und die Forstbetriebe reagieren speziell in den von den Schäden nicht so stark betroffenen Regionen mit dem Einschlag von Frischholz. Denn trotz der Waldschäden der vergangenen Jahre können nach wie vor Bäume gefällt werden: speziell zu alte und zu dicke Nadelholzbestände sind oft anfällig für weitere Schäden. Die gestiegenen Erlöse leisten für die Waldbesitzer dann einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Aufforstungsmaßnahmen in den betroffenen Schadbeständen.

An dieser Stelle greift aber das im März beschlossene Moratorium für den Frischholzeinschlag von Fichtenholz. Durch die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes dürfen Forstbetriebe in diesem Jahr nur maximal 85% ihrer normalen Einschlagsmenge ernten. Tatsächlich beträgt die Reduktion wegen des gewählten Referenzzeitraums sogar bis zu 30-40% gegenüber den Vorjahren. Das politische Instrument, eigentlich gedacht zur Beruhigung des Marktes und zur Stabilisierung der Preise, wird wahrscheinlich in der zweiten Jahreshälfte wirksam, wenn viele Forstbetriebe ihre Quote ausgeschöpft haben. Gleichzeitig zur hohen Marktnachfrage käme es dann zu einer künstlichen Verknappung des Rohstoffangebots. Die Folge: die dramatische Lage auf dem Holzproduktmarkt wird weiter verschärft.

„2018 oder 2019, als sich die großen Waldschäden abgezeichnet haben, hätte die Einschlagsbeschränkung vielleicht noch etwas gebracht, nun greift der Staat zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt in den Markt ein: Forstbetriebe können trotz hoher Preise bald kein Fichtenholz mehr verkaufen und der Industrie wird die Rohstoffversorgung abgeschnitten. Noch könnte man gegensteuern und sollte die Einschlagsbeschränkung schnellstmöglich aufheben,“ schlägt AGR Präsident Leonhard Nossol vor.

Hier finden Sie die Pressemitteilung als pdf-Version.

Über Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR)

Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden der Rohholz verbrauchenden Branchen in Deutschland und den angrenzenden Ländern. Die AGR setzt sich für eine effiziente und nachhaltige Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz ein. Dabei tritt sie in Dialog mit Vertretern aus Medien, Wirtschaft, Politik sowie Forschung und Lehre, um die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die stoffliche Verwendung von Holz zu verbessern. In Kooperation mit der Forstwirtschaft engagiert sich die AGR für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die im Einklang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Interessen steht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. (AGR)
Chausseestr.
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 20 61 39 97 – 0
Telefax: +49 (30) 37 71 94 57
http://www.ag-rohholz.de

Ansprechpartner:
Nora Zywotteck
Referentin Rohstoff / Assistenz der Geschäftsführung
Telefon: +49 (30) 20 61 39 97 – 5
Fax: +49 (30) 37 71 94 57
E-Mail: nora.zywotteck@ag-rohholz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel