Posted in Allgemein

TÜV Rheinland: Aktuelle Einführung in Sorgfaltspflichtengesetz

TÜV Rheinland: Aktuelle Einführung in Sorgfaltspflichtengesetz Posted on 22. April 2021

Das Bundeskabinett hat am 3. März 2021 den Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes beschlossen, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Das Gesetz schafft einen Rahmen, damit Unternehmen die Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferkette wahrnehmen sowie Anforderungen in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz in angemessener Weise umsetzen können. Kommt alles, wie geplant, dann gilt: Ab 2023 betrifft das Gesetz alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen empfindliche Strafen.

Die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung verdeutlicht, dass die Anforderungen an menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in Unternehmen steigen. Doch was bedeuten die aktuellen Entwicklungen für die Unternehmenspraxis? Was wird von Unternehmen und deren Lieferanten erwartet? Damit sich Unternehmen auf die Gesetzesanforderungen vorbereiten können, führt TÜV Rheinland ein einstündiges Webinar durch, das die wichtigsten Aspekte des Gesetzesvorhabens aufgreift. Ein TÜV Rheinland-Experte gibt einen Überblick über die Ziele und Pflichten, die mit diesem Gesetz einhergehen sollen und welche Unternehmensbereiche von diesem beeinflusst werden.

Das einstündige Webinar findet am 04.05.2021 von 10:00 – 11:00 Uhr statt. Es befasst sich mit folgenden Themen:

  • Hintergründe und Geltungsbereich: Die Teilnehmenden erfahren mehr über Historie und die Ziele des Sorgfaltspflichtengesetzes und welche Prozesse sowie Funktionen in Unternehmen beeinflusst werden.
  • Sorgfaltspflichten konkret: Das Gesetz definiert in seinem aktuellen Entwurf neun Sorgfaltspflichten wie beispielsweise den Aufbau eines Risikomanagements und einer Beschwerdestelle sowie die Umsetzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Risiken bei Zulieferern. Ein TÜV Rheinland-Experte erläutert, was sich genau hinter den Sorgfaltspflichten verbirgt und was diese in der Unternehmenspraxis bedeuten.

Das Online-Seminar schließt mit einer Frage- und Antwortrunde.

Für das Webinar fallen keine Teilnahmegebühren an. Weitere Informationen, Programm und Anmeldung auf tuv.li/Sorgfaltspflichten

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Antje Golbach
Pressesprecherin Systeme
Telefon: +49 (221) 806-4465
E-Mail: Antje.Golbach@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel