Posted in Ausbildung / Jobs

Frist für Beantragung der November- und Dezemberhilfe endet am 30. April 2021

Frist für Beantragung der November- und Dezemberhilfe endet am 30. April 2021 Posted on 21. April 2021

Nur noch bis zum 30. April 2021 können Unternehmen die sogenannte „November- und Dezemberhilfe“ beantragen. Darauf weist die IHK Magdeburg hin. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren. Zugleich rechnet die IHK damit, dass noch in dieser Woche ein neues Antragsverfahren freigeschaltet wird, in dem Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III und der Eigenkapitalzuschuss berücksichtigt sind. „Mit den Verbesserungen werden nun einige der Lücken bei der Zuschussförderung gefüllt, die wir seit Monaten im Interesse der Betroffenen gegenüber der Politik benannt haben“, freut sich Susanne Eva Dörrwand, Leiterin der Corona-Hotline der IHK Magdeburg.

Wichtig ist dabei aus IHK-Sicht insbesondere die Anhebung der Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erlitten haben, sowie der geplante Eigenkapitalzuschuss. Diesen erhalten Betriebe, die in mindestens drei Monaten ab November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils 50 Prozent zu verzeichnen hatten. Zudem wurden die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware auf Großhändler und Hersteller ausgedehnt. „Viele der Unternehmen in besonders hart von der Pandemie getroffenen Branchen stehen mit dem Rücken zur Wand“, wissen Dörrwand und ihre Kollegen aus den vielen Gesprächen und Telefonaten mit den Betroffenen. Das Eigenkapital sei aufgebraucht, die Kreditmöglichkeiten ausgeschöpft und die Planungssicherheit für mögliche Öffnungen in vielen Branchen noch immer nicht vorhanden. Die Corona-Hilfen seien umso wichtiger, je länger der Lockdown gelte.

Auch für ganz junge Unternehmen gibt es eine gute Nachricht. „Es freut uns, dass nun auch junge Unternehmen, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet haben, antragsberechtigt sind“. Die bisherige Frist wurde um ein halbes Jahr nach hinten verlegt. „Damit hat die Bundesregierung eine zentrale Forderung der IHKs erfüllt, damit den neu gegründeten Unternehmen nicht sprichwörtlich die Luft ausgeht.“

Die Corona-Hotline der IHK Magdeburg bleibt weiterhin geschaltet. Unter 0391 5693-500 stehen Experten bereit, um die Fragen der Wirtschaft zum Thema Corona zu beantworten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Alter Markt 8
39104 Magdeburg
Telefon: +49 (391) 5693-0
Telefax: +49 (391) 5693-193
http://www.magdeburg.ihk.de

Ansprechpartner:
Torsten Scheer
Pressesprecher
Telefon: +49 (391) 5693-170
Fax: +49 (391) 5693333-170
E-Mail: scheer@magdeburg.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel