Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID, schreibt zum dritten Mal den Uhlenbruck-Preis für herausragende juristische Arbeiten (Dissertation oder Habilitation) zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht aus. Im Fokus stehen dabei Arbeiten, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten und überdurchschnittlich bewertet worden sind. Der Uhlenbruck-Preis 2021 wird Anfang November anlässlich des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses verliehen.
Neben der hohen wissenschaftlichen Qualität sind sowohl Praxisrelevanz als auch Aktualität des Themas wichtige Kriterien bei der Auswahl der Arbeit. „Die Arbeiten der Preisträger 2017 und 2019 – Frau Dr. Friederike Schaal und Herr Dr. Nicholas R. Palenker – zeichneten sich durch außergewöhnliche Praxisrelevanz aus. Dies zeigt auch ihre spätere Berücksichtigung in Rechtsprechung und Literatur“, stellt Michael Bremen heraus, Mitglied im VID-Vorstand und Vorsitz der Jury des Uhlenbruck-Preises.
Der mit 5.000 € dotierte Preis wurde 2017 erstmals verliehen und wird turnusgemäß alle zwei Jahre vergeben. Bewerbungen für den Uhlenbruck-Preis 2021 sind bis spätestens 30.06.2021 an den VID zu richten. Wie in den Jahren zuvor gehören neben Michael Bremen namhafte Professoren wie Prof. Dr. Georg Bitter (Mannheim), Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (Bonn) und Prof. Dr. Christoph Paulus, LL.M. (Berlin) der Jury an. Informationen zur Ausschreibung sind auf der Website des Berufsverbandes abrufbar: https://www.vid.de/der-verband/geschaeftsstelle/uhlenbruck-preis/.
Zum Hintergrund
Der Preis ehrt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der juristischen Diskussion des Insolvenzverfahrens, die durch Uhlenbruck stark geprägt wurde, befassen. Prof. Uhlenbruck ist ein Praktiker mit der herausragenden Begabung, sein Wissen verständlich zu vermitteln. Angetrieben hat ihn die Fortentwicklung des Rechts und die Frage, wie man anwendbares Recht begreifbar macht und praktische Lösungen findet.
Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, der im letzten Jahr seinen 90. Geburtstag feierte, studierte in München und Köln Jura und leitete viele Jahre die Konkursabteilung am Amtsgericht Köln. Er war Mitglied der vom Bundesjustizministerium bereits 1978 eingesetzten Kommission für Insolvenzrecht und der zu deren Umsetzung in der Praxis einberufenen Bund-Länder-Kommission. Bundesweite Bekanntheit erlangte er als zuständiger Richter für das Konkursverfahren der Herstatt-Bank. In seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ist er mit zahlreichen Publikationen zum Insolvenzrecht hervorgetreten. Sein weiteres Interesse galt auch dem Medizinrecht, zu dem er grundlegende Werke veröffentlicht hat. Sein Kommentar zum Insolvenzrecht gilt als Standardwerk.
Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 450 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf "Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung" und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.
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