Auf seiner Mitgliederversammlung am 15.12.2020 hat der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) die Einführung einer Probemitgliedschaft beschlossen. Diese Form der Mitgliedschaft richtet sich an junge Insolvenzverwalter, die noch nicht die drei Berufsjahre als Insolvenzverwalter mitbringen, die laut Satzung des VID für eine Mitgliedschaft gefordert werden.
Um ordentliches Mitglied im VID zu werden muss der Antragssteller eine dreijährige Tätigkeit als Insolvenzverwalter und mindestens zehn eröffnete und zwei schlussgerechnete Unternehmensinsolvenzen nachweisen. Die Mitglieder verpflichten sich zudem zu Qualitätsstandards – den "Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung" (GOI) und zur Zertifizierung nach ISO:9001 –, deren Nachweis durch Zertifikate geführt wird.
In der jüngsten Ausgabe des Branchenmagazins INDat Report* wird im Rahmen einer Marktentwicklung ein deutlicher Rückgang der Verwalterzahlen berichtet: Wurden 2018 noch 3.138 Personen zum Insolvenzverwalter bestellt, sind 2019 noch 2.923 Verwalter und 2020 schließlich nur noch 2.113 Verwalter in Insolvenzverfahren bestellt worden. Ein Grund ist der Rückgang der Insolvenzverfahren aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten während der COVID-19-Pandemie. Doch diese Zahlen sind auch ein Zeichen für eine Veränderung des Verwaltermarktes. Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbands beobachtet eine Konzentration des Marktes: „Der Beruf des Insolvenzverwalters professionalisiert sich zusehends. Er ist immer häufiger keine Nebentätigkeit mehr. Die Anforderungen an den Insolvenzverwalter wurden in den letzten Jahren immer komplexer – spätestens mit der Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens Anfang des Jahres 2021.“
Die Idee der Probemitgliedschaft ist es, jungen Kollegen einen Zugang in den Berufsverband zu ermöglichen, ohne auf den verbandseigenen Qualitätsanspruch zu verzichten. „Viele jüngere Kollegen arbeiten bereits nach den Qualitätsstandards GOI. Die neue Form der Mitgliedschaft bietet Erfahrungsaustausch und Netzwerk mit etablierten Verwaltern, während sie die notwendigen Berufsjahre erlangen“, so Niering weiter.
Die Probemitgliedschaft ist auf drei Jahre begrenzt und endet automatisch. Vor Ablauf der drei Jahre muss das Probemitglied einen Antrag auf Vollmitgliedschaft stellen, um weiter im Berufsverband bleiben zu können. Für die drei Jahre der Probemitgliedschaft gibt es eine Ermäßigung beim Mitgliedsbeitrag, jedoch keine Einschränkungen bei den Rechten der Mitgliedschaft.
* Quelle: Marktentwicklung 2014-2020, INDat Report Nr. 01_2021
Weitere Informationen zur VID-Probemitgliedschaft: https://www.vid.de/der-verband/probemitglied-werden/
Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 450 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf "Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung" und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.
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