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Auch Elektrofahrzeuge müssen zum TÜV

Auch Elektrofahrzeuge müssen zum TÜV Posted on 9. März 2021

„Elektromobilität in Deutschland auf der Überholspur“, lautete die Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamtes zu den Zulassungszahlen für das vergangene Jahr: 2020 hatte fast jeder Siebte (13,5 Prozent) neu zugelassene Pkw einen Elektroantrieb. In absoluten Zahlen waren das rund 395.000 Fahrzeuge.

Bis die 2020 neu zugelassenen Fahrzeuge zu den Prüfstellen der technischen Dienstleister rollen, wird es noch bis 2023 dauern. Denn für Neuwagen gilt unabhängig von der Antriebsart in der Regel, dass die erste Kfz-Hauptuntersuchung (HU) nach drei Jahren fällig ist. Doch schon in diesem Jahr wird sich der Trend zur Elektromobilität an den Prüfstellen stärker bemerkbar machen, sagt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland: „2018 wurden in Deutschland bereits mehr als 160.000 Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb neu zugelassen. Diese Fahrzeuge müssen 2021 erstmals zur HU.“

Nachuntersuchung lässt sich oft vermeiden

Was sollten Fahrzeughalterinnen und -halter beachten, wenn sie mit einem Elektrofahrzeug zur Prüfung kommen? „Um unnötigen Stress zu vermeiden, sollten Autofahrer ein wenig Zeit investieren und ihren Wagen bereits im Vorfeld selbst inspizieren“, erklärt Rechtien. „Viele Mängel erkennen auch Laien und können sie selbst beheben oder von einer Werkstatt beseitigen lassen.“ Das erspart eine Nachuntersuchung, für die eine Gebühr fällig wird. Auf der TÜV Rheinland-Website finden sich unter www.tuv.com/hu detaillierte Checklisten für den HU-Termin. „Wer Mängel an Hochvoltkomponenten wie der Traktionsbatterie oder zugehörigen Kabeln erkennt, sollte unbedingt die Finger davon lassen“, betont Rechtien. „An den Hochvoltkomponenten liegen sehr hohe Spannungen an, die lebensgefährlich sind. Hier dürfen nur Fachleute tätig werden.“

Bei den Kosten ändert sich auch bei Elektroautos nichts. Die Hauptuntersuchung gibt es zum Einheitspreis unabhängig von der Antriebsart. Nur die Abgasuntersuchung entfällt, sofern es sich um einen rein elektrischen Antrieb handelt. Übrigens: Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor zählen zur Schadstoffgruppe 4. Damit benötigen auch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge eine grüne Umweltplakette, um entsprechende Umweltzonen in Städten zu nutzen. Für die Prüferinnen und Prüfer von TÜV Rheinland sind die Hochvoltkomponenten von Elektrofahrzeugen der wesentliche Unterschied zu herkömmlichen Fahrzeugen. Hier gilt: auf keinen Fall anfassen. Mängel an Hochvoltkomponenten stellen die Fachleute ausschließlich mit einer Sichtprüfung fest, die stets am Beginn einer Prüfung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb steht.

Langfassung und weitere Informationen unter presse.tuv.com bei TÜV Rheinland.

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