Orange Reflektoren weisen auf Ausfahrten hin
Ein ebenfalls oft beobachtetes Fehlverhalten: das Orientieren an den Rückleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs. Denn hier neigen Autofahrer dazu, zu dicht aufzufahren, um den Vordermann nicht aus den Augen zu verlieren. Statt sich aber auf andere Verkehrsteilnehmer zu verlassen, sollten vor allem die Leitpfosten am Straßenrand genutzt werden. Sie stehen in der Regel in 50 Metern Abstand und geben somit schon Rückschlüsse auf die Sichtweite. Bei einer Sicht von 50 Metern gilt maximal Tempo 50. Zudem liefern die Rückstrahler der Leitpfosten über die Form Informationen: An der rechten Straßenseite sind sie eckig, an der linken rund. Leuchten sie zudem orange, weisen sie auf eine Ausfahrt hin. Bei blauen Reflektoren am Straßenrand ist zusätzlich Vorsicht geboten, sie deuten auf Wildwechsel hin.
Kein Fernlicht einschalten
„Nebelscheinwerfer sind normalerweise nur bei Nebel sowie bei schlechter Sicht durch dichten Regen oder Schnee erlaubt“, sagt Rechtien. Bei einer Sicht von unter 50 Metern sollte zusätzlich die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen – aber nur dann, um nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden. Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darf nur noch Tempo 50 gefahren werden. Fernlicht ist im Nebel hingegen sinnlos. Ganz im Gegenteil: Es verschlechtert die Sichtbedingungen noch.
Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com