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„Regelung zum Verlustrücktrag hilft nur einem halben Prozent der Unternehmen“

„Regelung zum Verlustrücktrag hilft nur einem halben Prozent der Unternehmen“ Posted on 26. Februar 2021

Die im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz getroffene Regelungen zum Verlustrücktrag sollten aus Sicht des VDMA nachgebessert werden. VDMA-Vizepräsident Bertram Kawlath erklärt zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag:

"Die Ausweitung des Verlustrücktrags auf 10 Millionen Euro ist zwar grundsätzlich richtig, greift allerdings zu kurz. Eine gleichzeitige Ausweitung des Rücktragungszeitraums auf mindestens zwei, besser auf vier oder fünf Jahre muss folgen. Denn sie würde es vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglichen, schnell und missbrauchssicher dringend benötigte Liquidität zu erhalten. Dass die Koalition sich dazu nicht durchringen konnte, ist umso unverständlicher, als in der parlamentarischen Anhörung nahezu alle Sachverständigen für eine deutliche zeitliche Ausweitung plädiert hatten. So hilft die jetzt beschlossene Erhöhung im Bedarfsfall maximal rund einem halben Prozent der Unternehmen, da diese verrechnungsfähige Vorjahresgewinne von 5 Millionen Euro oder mehr haben. Kurz: Man hat den kleinen und mittelständischen Unternehmen einen größeren Nagel gegeben, doch den dazu passenden Hammer verweigert. So bekommen wir das Bild nicht aufgehängt. Wir hoffen nun darauf, dass der Bundesrat die notwendige Korrektur vornimmt."

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