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Dr. Jeannette Behaghel zur Honorarprofessorin für „Wirtschaft und Gesellschaft Japans“ bestellt

Dr. Jeannette Behaghel zur Honorarprofessorin für „Wirtschaft und Gesellschaft Japans“ bestellt Posted on 16. Dezember 2020

Dr. Jeannette Behaghel ist neue Honorarprofessorin der Hochschule Bremen. In der Fakultät Wirtschaftswissenschaften vertritt die 53-Jährige das Lehrgebiet „Wirtschaft und Gesellschaft Japans“. Der Hochschule ist die gebürtige Bremerin seit 2009 durch einen Lehrauftrag zu den Themen Landeskunde, Politik und Außenpolitik Japans im Studiengang „Angewandte Wirtschaftssprachen und internationale Unternehmensführung“ (AWS) verbunden.

„Ich freue mich, dass wir die hervorragende Expertise von Dr. Jeannette Behaghel und ihre langjährige Verbundenheit mit der Hochschule Bremen und unserem AWS-Studiengang, Schwerpunkt: Wirtschaftsjapanologie, mit der Honorarprofessur würdigen können,“ so Rektorin Prof. Dr. Karin Luckey in einer ersten Stellungnahme. „Ihre Begeisterung und ihr Engagement für die Hochschule Bremen und den Studiengang AWS spiegeln auch die sehr guten Bewertungsergebnisse wider: Über viele Jahre haben unsere AWS-Studierenden wiederholt Jeannette Behaghels Lehrveranstaltungen überdurchschnittlich gut evaluiert.“

Mit den verschiedenen beruflichen Stationen und ihrer Mitwirkung an zahlreichen wissenschaftlichen Projekten verfügt Jeannette Behaghel, die auch mehrfach in Japan gelebt hat, über große Berufserfahrung und beste Verbindungen in die Fachwelt. Unter anderem unterhält sie Kontakte zur Bremer Handelskammer, wovon wiederum die AWS-Studierenden profitieren. „Ich bin überzeugt, dass Prof. Dr. Jeannette Behaghel auch in Zukunft durch ihre Expertise einen wesentlichen Beitrag zur Qualifizierung unserer Studierenden im Bereich Wirtschaft und Gesellschaft Japans sowie zu einer engen Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft leisten wird,“ zeigt sich Rektorin Karin Luckey überzeugt.

Die Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren ist im Bremischen Hochschulgesetz, Paragraph 25, geregelt:
„(1) Das Rektorat einer Hochschule kann Persönlichkeiten, die nach ihren wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen die an ein Professorenamt zu stellenden Anforderungen erfüllen oder durch eine entsprechende Berufspraxis in hervorragender Weise ausgewiesen sind, auf Vorschlag des Fachbereichs zu Honorarprofessoren oder Honorarprofessorinnen bestellen und ihnen in besonders begründeten Einzelfällen die mitgliedschaftlichen Rechte eines hauptamtlichen Professors oder einer hauptamtlichen Professorin nach Par. 5 übertragen. Die Dekane haben ein Vorschlagsrecht. […]“

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