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KassenSichV – Ober sticht Unter und Unter schießt zurück?

KassenSichV – Ober sticht Unter und Unter schießt zurück? Posted on 29. September 2020

Von bis zu 10 Milliarden Euro an Steuergeldern ist die Rede, die jedes Jahr unrechtmäßig von deutschen steuerpflichtigen Unternehmern einbehalten werden. Testkäufe, Trainingskellner, Zwischenbelege oder gar Zweitkassen… der Einfallsreichtum ist groß. Bereits seit 2016 versucht der Bund dem ein Ende zu bereiten und hat mit 4 Jahren Umsetzungszeit die KassenSichV verabschiedet.

Mitgehangen, mitgefangen
Wie bei jeder Regulierungs- oder Kontrollmaßnahme trifft sie natürlich auch jene, die sich ohnehin vorbildlich verhalten, denn könnte man die schwarzen Schafe im Voraus erkennen, um nur diese zu kontrollieren, bräuchte es die ganzen Maßnahmen nicht.

Dann wäre da noch die Kundensicht: Warum soll ausgerechnet in einem derart schweren Jahr eine Maßnahme umgesetzt werden, die die geplagten Unternehmer weiteres Geld kostet? Die Finanzministerien einiger Länder haben klar Stellung bezogen und ein Kompetenzgerangel der besonderen Art gestartet.

Der 30.09. gilt – nicht – doch – nicht?
Selten ist man so hautnah dabei, wenn sich Bund und Länder streiten wie im Falle der KassenSichV Fristen. Beide scheinen über Veröffentlichungen miteinander oder besser gegeneinander zu kommunizieren.

“Dass sich BMF und Länder gegenseitig so auf die Füße steigen, führt meiner Meinung nach zu einer starken Verunsicherung, sonst aber zu nicht viel. Auch wenn ich meistens eine recht deutliche Meinung und Position habe und auch vertrete, in diesem Fall…. Keine Ahnung, wie das ausgehen soll.”, kommentiert der KassenSichV Experte Dr. Mirco Till, Geschäftsführer der Gastro-MIS in Gräfelfing bei München, die aktuellen Vorgänge mit seiner privaten Meinung – wie er betont.

Rechtssicherheit? Fehlanzeige
Rechtlich ist die Lage schwierig. Das BMF gibt als “Ober” die Regeln vor, an die sich gehalten werden muss. Eigentlich. Doch die “Unter” – also die Länder-Finanzministerien – halten selbstbewusst dagegen und sitzen als weisungsbefugter Arbeitgeber für die Prüfer möglicherweise am längeren Hebel. Möglicherweise, denn um das Ganze noch konfuser zu gestalten: Die erste Instanz ist der Prüfer, der ja selbst mit gegensätzlichen Weisungen konfrontiert ist. Rechtssicherheit gibt es momentan, Dank gegensätzlicher Veröffentlichungen und teilweise recht allgemeiner Formulierungen, keine.

“Wenn Mama und Papa sich streiten, sollten die Kinder sich raushalten.” führt Dr. Mirco Till weiter aus. “Daher möchte ich weder die einen noch die anderen Schreiben bewerten. So viel steht allerdings fest: auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man die strengste Regelung proaktiv erfüllt”.

Gerüchte und Halbwahrheiten
Was gerade bei Veröffentlichungen zu DSFinV-K und Technischen Sicherheitseinrichtungen auffällt, ist die große Schere an "Fakten”, die öffentlich verbreitet und diskutiert werden. Auf der einen Seite seien da Cloud-TSEs, die noch Hardware benötigen, um zu funktionieren. Auf der anderen Seite gäbe es auch Hardware TSEs, die allerdings sehr teuer wären und nur mit einer einzigen Kasse verbunden werden könnten und dann auch noch alle drei Jahre getauscht werden müssten.

“Sicher gibt es Konstellationen, bei denen man durchaus eine Cloud basierte TSE bevorzugen könnte. Gerüchte, dass, bei jedem Betrieb mit mehr als fünf Kassen Hardware-TSEs nicht mehr wirtschaftlich seien, sind allerdings Unsinn. Je nach Architektur, können an eine einzelne unserer USB-TSEs mit übrigens fünfjähriger Laufzeit via (offline) Netzwerk bis zu 100 Kassen angeschlossen werden.”, stellt Till klar.

Kassennachschauen ab Oktober
Egal ob man sich für die Einbindung von Cloud-TSEs entscheidet und damit auf die Anerkennung des Härtefalls sowie Zertifizierung bis Ende März hofft oder die jetzt schon zertifizierten Hardware-TSEs verwendet, sicher ist nur eins: Die Kassennachschauen kommen im Oktober und dann gilt es, die Prüfer davon überzeugen, dass eine detaillierte Prüfung in Form einer Betriebsprüfung nicht notwendig ist. Völlig unabhängig vom Ergebnis (unterstellen wir dem geprüften Betrieb, dass er sich vollkommen gesetzeskonform verhält): Die investierte Zeit, die nervliche Belastung bis zur Ergebnis-Verkündung und womöglich noch eine Betriebsunterbrechung – das alles kann man sich sparen, wenn man den Betrieb jetzt schon mit zertifizierten TSEs ausstattet. Dann kann eine Kassennachschau in einer Minute erledigt sein: Anonymen Testkauf tätigen, ungefragt den Bon ausgehändigt bekommen, Abgleich der Transaktions- und Sicherheitsdaten – im Idealfall per Scan des Prüf-QR-Codes – und schon ist die Prüfung erledigt.

Über die Gastro-MIS GmbH

Die Gastro-MIS GmbH in Gräfelfing bei München ist seit über 20 Jahren der Spezialist für Software- und Servicelösungen im Bereich ERP für Gastronomie und Hotellerie. Zu den Produkten gehören die AmadeusKasse, browserbasierte Clouddienste zur Unternehmenssteuerung (Amadeus360) sowie für Online-Reservierungen und Online-Gutscheine. Dies bedeutet perfekt aufeinander abgestimmte Systeme durch die Nutzung gemeinsamer Daten und ein durchgängiges Bedienkonzept über alle Bereiche hinweg. Dienstleistungen wie Finanz- und Lohnbuchhaltung runden das Konzept ab. Die Gastro-MIS ist Mitglied der ersten Stunde des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) und anerkannter Experte für zertifizierte Technische Sicherungseinrichtungen (kurz TSE) für Registrierkassen. Mehr Informationen unter www.amadeus360.de.

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