Drei Milliarden Euro stellt der Bund bis 31. Dezember 2021 bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und eine sichere IT-Infrastruktur investieren können. Dies ist das erste Mal seit Jahrzehnten, dass Bundesmittel für die Krankenhäuser eingesetzt werden, denn die Gelder der eigentlich zuständigen Länder reichen einfach nicht aus. Doch auch sie werden mit dem voraussichtlich im Oktober in Kraft tretenden Gesetz weiter in die Pflicht genommen: Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der Investitionskosten und stocken so den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) bei Bundesamt für Soziale Sicherung um weitere 1,3 Milliarden Euro auf. Damit stehen den Krankenhäusern über vier Milliarden Euro Investitionsvolumen zur Verfügung.
Förderanträge ab sofort und nur bis 31. Dezember 2021
Bereits jetzt können die Krankenhausträger über die Länder ihre Förderanträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen – und das auch nur bis zum 31. Dezember kommenden Jahres. Was bis dahin nicht beantragt wird, fließt an den Bund zurück.
Förderfähig aus dem KHZF sind zum Beispiel Investitionen in:
– Patientenportale
– elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
– digitales Medikationsmanagement
– IT-Sicherheitsmaßnahmen
– übergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen
– personelle Maßnahmen
– Ablauforganisation
– Kommunikation
– Telemedizin
– Robotik
– Hightechmedizin
Bessere Patientenversorgung nicht nur in Krisenzeiten
Digitale Lösungen zur Verbesserung der Patientenversorgung sowie Optimierung von Krankenhausabläufen sind seit Jahren vorhanden – und nun mit dem Krankenhauszukunftsfonds zumindest auch ein Teil der so wichtigen Gelder dafür.
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