Posted in Ausbildung / Jobs

„Generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist nicht sinnvoll“

„Generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist nicht sinnvoll“ Posted on 26. August 2020

Bund und Länder beraten am morgigen Donnerstag über das weitere Vorgehen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dazu erklärt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:

 „Eine zweite Corona-Welle würde sich auf die Wirtschaft, ja auf unser gesamtes gesellschaftliches Leben verheerend auswirken. Deshalb muss der Staat die bestehenden Hygienevorschriften durchsetzen und, wo nötig, nachbessern. Je geschlossener das Bild ist, welches Bund und Länder dabei der Öffentlichkeit vermitteln, desto größer wird auch die Akzeptanz für die notwendigen Maßnahmen sein.

Da es im Maschinenbau keinen regen Publikumsverkehr gibt, wie beispielsweise in Geschäften oder Restaurants, ist aus unserer Sicht eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz nicht sinnvoll. In unseren Betrieben gelten wie überall die üblichen Abstandsregeln, und dort, wo sie mal nicht eingehalten werden können, selbstverständlich auch die Maskenpflicht. Unsere Unternehmen achten auf die Einhaltung der Regeln schon deshalb, da auch für sie eine neue Ansteckungswelle ein schwerer Rückschlag wäre.“

Über den VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

Der VDMA vertritt rund 3300 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Industrie steht für Innovation, Exportorientierung, Mittelstand und beschäftigt rund vier Millionen Menschen in Europa, davon mehr als eine Million allein in Deutschland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Lyoner Str. 18
60528 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 6603-0
Telefax: +49 (69) 6603-1511
http://www.vdma.org/

Ansprechpartner:
Holger Paul
Leiter Kommunikation und Pressesprecher
Telefon: +49 (69) 6603-1922
Fax: +49 (69) 6603-2922
E-Mail: holger.paul@vdma.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel