In der Region Bonn-Rhein-Sieg sind zum Stichtag 30. Juni 2020 noch 2.223 Berufsausbildungsstellen unbesetzt, dem gegenüber stehen 1.859 Bewerber. Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg sind bislang 1.256 Ausbildungsverträge registriert worden; im Vorjahr waren es 1.661 Ausbildungsverträge. Das ist ein Minus von 24,4 Prozent. „Obwohl die Corona-Krise den Arbeitsmarkt weiter unter Druck setzt, ist die Nachfrage nach Auszubildenden – von einigen weniigeni Branchen abgesehen – ungebrochen“, sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Die Unternehmen halten an den bestehenden Ausbildungsverträgen fest. Eine duale Ausbildung ist krisensicher. Daher bitten wir jetzt alle Schulabgänger und deren Eltern aktiv in den Bewerbungsprozess einzusteigen und sich auf eine der vielen unbesetzten Ausbildungsplätze zu bewerben.“ Eine Übersicht über freie Ausbildungsstellen im Agenturbezirk Bonn-Rhein-Sieg zum Ausbildungsbeginn August/September stellt die IHK unter
www.ihk-bonn.de, Webcode @3553 als Download zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg mit Unterstützung der IHK zu Köln eine Ausbildungs-Hotline eingerichtet, wo sich sowohl Lehrstellensuchende wie auch Betriebe melden können. Die Hotline ist noch bis zum 24. Juli montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Rufnummer 0228 2284 800 (für Betriebe) oder unter 0228 2284 802 (für Jugendliche) erreichbar. Auch per WhatsApp kann unter der Nummer 0173 5487517 eine Nachricht mit einem Rückrufwunsch hinterlassen werden – oder per E-Mail an hotline@bonn.ihk.de. Schulabgängern, die in ihrem Bewerbungsverfahren Hilfestellungen benötigen, stehen die Bildungslotsinnen der IHK für Berufsorientierungsgespräche und bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen zur Seite. Im Anschluss helfen die Mitarbeiterinnen der „Passgenauen Besetzung“ gerne die richtige Ausbildungsstelle zu finden.
Auch die Ausbildungsbetriebe werden mit Blick auf den Ausbildungsbeginn am 1. August / 1. September gebeten, jetzt die noch offenen Ausbildungsverträge abzuschließen. Hindenberg: „Uns ist bewusst, dass sowohl für die Bewerber als auch für die Unternehmen in diesem Jahr viele Elemente der Berufsbildungsorientierung nicht stattgefunden haben, daher weisen wir ausdrücklich auf die in den Ausbildungsverträgen vereinbarte Probezeit hin.“ Die Probezeit ist für das Kennenlernen des Berufes, des Betriebes und des Bewerbers gedacht, somit könne es keine Begründung sein aufgrund der fehlenden Orientierungen keine Verträge abzuschließen. Darüber hinaus bittet die IHK Unternehmen als auch die Bewerber den Kontakt mit der Agentur für Arbeit zu halten, da diese der regionale zentrale Marktplatz für den Ausbildungsmarkt ist.
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