Posted in Allgemein

Chinesisches Sozialkredit-System: Das bedeutet es für Unternehmen mit China-Geschäft

Chinesisches Sozialkredit-System: Das bedeutet es für Unternehmen mit China-Geschäft Posted on 6. Juli 2020

Die chinesische Regierung etabliert ein umfassendes Sozialkredit-System, auch Social Scoring genannt. Es betrifft nicht mehr nur Individuen, sondern jetzt auch alle in der Volksrepublik China ansässigen Unternehmen. Und es sieht wie ein mächtiges Überwachungsinstrument aus. Was genau steckt dahinter?

Bereits 2014 begann China seine Bürger in einzelnen Pilotstädten anhand ihres persönlichen Verhaltens mithilfe von Sozialkredit-Punkten zu bewerten. Äquivalent zum Bewertungssystem für Privatpersonen gibt es auch das Corporate Social Credit System (CSCS) – Sozialkredit-System – für Unternehmen. Das System soll die Selbstdisziplin und Compliance von Marktteilnehmern fördern. Es wird durch die Behörden implementiert und überwacht. Die Bewertungen von Unternehmen sollen nach objektiven, fairen und standardisierten Prinzipien erfolgen. „Zudem soll es einer an die tatsächlichen Gegebenheiten angepassten Dynamik unterliegen“, sagt Richard Hoffmann, Rechtsanwalt bei Ecovis in Heidelberg.

Sanktionen und Belohnung für Privatpersonen

Fehlverhalten wird sanktioniert und führt – und das ist eine Besonderheit – nicht nur im betroffenen Gebiet, sondern auch auf anderen Ebenen zu Sanktionen. Ein Beispiel: Herr Wang konnte einen Kredit bei seiner Bank nicht rechtzeitig zurückzahlen. Jetzt drohen ihm Sanktionen. Er darf

  • nicht mehr mit dem Zug fahren oder fliegen,
  • möglicherweise nicht mehr ausreisen,
  • keine Führungsposition in einem Unternehmen besetzen.

Zu möglichen weiteren Konsequenzen zählt beispielsweise auch, dass Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang zu Jobs im öffentlichen Dienst bekommen. Und: Die entsprechenden Daten werden immer öffentlich und damit für jedermann sichtbar gemacht.

Was Unternehmen passieren kann

Einem Unternehmen, das sich eines leichten Vergehens schuldig macht, werden Punkte vom „Sozialkredit-Konto“ abgezogen. Verliert das Unternehmen zunehmend Punkte, wird seine Kreditwürdigkeit herabgestuft. Wird der Fehltritt allerdings als schweres Vergehen eingestuft, landet das betroffene Unternehmen direkt auf einer der schwarzen Listen – mit schwerwiegenden Folgen.

Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens wird auf allen Ebenen stark eingeschränkt. Dazu gehören zum Beispiel beschränkter Zugang zum öffentlichen Auftragswesen oder ein Ausreisestopp für Mitarbeiter. Weitere Sanktionen sind höhere Inspektionsraten und gezielte Audits, behördliche Genehmigungen (etwa Landnutzungsrechte und Investitionsgenehmigungen) werden nur noch eingeschränkt erteilt. Zudem kann das Unternehmen von Subventionen und Steuervergünstigungen ausgeschlossen werden. Es kommt zu einer öffentlichen Schuldzuweisung oder Kompromittierung sowie zu Sanktionen für leitende Angestellte wie Reiserestriktionen. „Dass sich auch das private Verhalten der Mitarbeiter auf das Unternehmen auswirkt, soll für eine bestmögliche Durchsetzung der Regularien sorgen“, erklärt Hoffmann.

Nicht nur Sanktionen sollen die Marktregulierung herbeiführen, sondern auch Belohnungen. „Eine bevorzugte Abwicklung von behördlichen Prozessen, weniger Inspektionen im Unternehmen vor Ort, vereinfachte Antragsverfahren, bessere Kreditvergabebedingungen und weitere Anreize sollen die Marktteilnehmer zu vorbildlichem Verhalten animieren“, sagt Hoffmann.

Einschränkung oder Chance?

Das System wird von vielen Unternehmern als weitere Hürde im China-Geschäft angesehen. „Sicherlich ist die Auseinandersetzung mit den Gesetzen, Regularien und Implementierungsrichtlinien, die das System mit sich bringt, ein großer Aufwand, der für den ein oder anderen Mittelständler schwer zu bewältigen ist“, weiß Hoffmann. Allerdings eröffnet das System auch viele Möglichkeiten, die etwaige Risiken am Markt verhindern können. „Wir unterstützen Unternehmen dabei, das CSCS zu verstehen und ihre Teams fit zu machen für die Zukunft“, sagt Hoffmann. Dazu gehören beispielsweise

  • Mitarbeiterschulungen,
  • Self-Assessments,
  • Risikoanalysen,
  • Kreditprüfungen der Geschäftspartner.

„Wir können auch Ihre Partner prüfen“, sagt Hoffmann. Denn nicht nur die Daten des eigenen Unternehmens, sondern auch die Kreditinformationen des chinesischen Partners sind öffentlich zugänglich.

Corporate Social Credit System: der Überwachungs- und Bewertungsprozess

  • Die Anforderungen sind durch Gesetze definiert.
  • Die Datensammlung erfolgt online und offline.
  • Die Konformität der Unternehmen zu den gegebenen Kriterien wird überprüft.
  • Die Unternehmen werden bewertet und es kommt zur Punktevergabe.
  • Der Kreditstatus wird online veröffentlicht.
  • Belohnungen und Sanktionen werden ausgesprochen.

Verstöße gegen das Corporate Social Credit System: die Konsequenzen

Ein Unternehmen hat sich eines schweren Verstoßes gegen die Steuergesetze schuldig gemacht. Ihm drohen Sanktionen auf verschiedenen Ebenen und von den unterschiedlichen chinesischen Behörden und Regierungsstellen.

  • Steuerbehörde: Als „Grade D“ bewertet, also mit der schlechtesten Stufe
  • Öffentliche Sicherheit: Ausreisestopp für Personen
  • Gerichte, AMR (Regierungsbehörde zur Marktregulierung): Keine Ernennung zum gesetzlichen Vertreter, Direktor, Supervisor oder Senior Manager anderer Unternehmen
  • AQSIQ (Regierungsbehörde zur Qualitätsüberwachung): Mit der schlechtesten Stufe „Grade D“ bewertet
  • MOFCOM (Handelsministerium): Beschränkungen im öffentlichen Auftragswesen
  • Wertpapieraufsichtsbehörde: Beschränkungen für bestimmte Operationen auf dem Wertpapier- und Terminmarkt
  • State Administration for Foreign Exchange (staatliches Devisenamt): Herabstufung

Richard Hoffmann, Rechtsanwalt bei Ecovis in Heidelberg

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel