Zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus sind allerdings klare Regelungen definiert, die eingehalten werden müssen. Besucher in den Häusern des Handwerks in Baden-Baden, Karlsruhe und Pforzheim werden nur auf Termin empfangen. Sie müssen sich namentlich mit Kontaktdaten anmelden, Datum und Uhrzeit werden in eine Dokumentationsliste eingetragen. Die Besucher erklären, dass sie nicht an Covid19 –typischen Krankheitssymptomen (Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen) leiden und nicht unter Quarantäne stehen. Im öffentlichen Bereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in den Räumlichkeiten ist auf Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu achten. Die Besucher werden von den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Handwerkskammer am Empfang abgeholt und nach dem Termin zum Ausgang begleitet.
„Wir freuen uns, den direkten persönlichen Kundenkontakt, der Lage angepasst, wieder aufnehmen zu können“, so Gerd Lutz, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Karlsruhe. „Einige Beratungen, gerade für Existenzgründer oder Betriebsübergeber, lassen sich virtuell nur sehr schwer umsetzen. Hier können wir nun wieder vermehrt helfen.“
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