Dies betrifft nicht nur die Produktion und die Mitarbeiter, auch der Fuhrpark bleibt oft nicht unberührt.
Stehen Ihre Fahrzeuge schon still?
Falls ja, gibt es hierfür eine entsprechende Lösung.
Fahrzeuge, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, können bei der Zulassungsstelle für einen bestimmten Zeitraum außer Kraft gesetzt werden. Die sogenannte Ruheversicherung umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Umweltschadenversicherung und eine Teilkaskoversicherung, sofern das Fahrzeug vorher kaskoversichert war. Außerdem ist die Ruheversicherung prämienfrei.
Aufgrund der aktuellen Lage haben die meisten Ämter und Zulassungsstellen allerdings geschlossen. Um Ihnen dennoch eine prämienfreie Ruheversicherung für Ihre Fahrzeuge gewähren zu können, bieten abweichend von den allgemeinen Kraftfahrtbedingungen manche Versicherer vorübergehend Sonderlösungen an. Auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben.
Sofern Sie Unterstützung oder eine Beratungsgespräch wünschen, kontaktieren Sie uns unter:
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BüchnerBarella wünscht Ihnen viel Kraft, Stärke, Gesundheit und trotz der schwierigen Lage auch Optimismus. Gemeinsam meistern wir die Krise – „das WIR für eine sichere Zukunft“!
Richtlinien der wichtigsten Versicherer:
Gegründet 1922 als kleines Versicherungsbüro in Sachsen, hat sich das Unternehmen heute zu einem der erfolgreichsten Versicherungsmakler in Deutschland entwickelt. An 15 Standorten in Deutschland verfügen über 350 Expertinnen und Experten über Spezialwissen und Beratungskompetenz in verschiedenen Branchen.
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