Posted in Finanzen / Bilanzen

Generalversammlung der Alpiq Holding AG wird über Abfindungsfusion entscheiden

Generalversammlung der Alpiq Holding AG wird über Abfindungsfusion entscheiden Posted on 13. Mai 2020

Der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG hat am 13. Mai 2020 auf Antrag beschlossen, den Aktionären an der 12. ordentlichen Generalversammlung der Alpiq Holding AG am 24. Juni 2020 eine Abfindungsfusion (Squeeze-out-Merger) zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

Wie bereits öffentlich bekannt ist, beabsichtigen die an der Alpiq Holding AG beteiligten Ankeraktionäre Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG (SKBAG), Konsortium Schweizer Minderheitsaktionäre (KSM; bestehend aus Aziende Industriali di Lugano (AIL) SA, EBL (Genossenschaft Elektra Baselland), EBM (Genossenschaft Elektra Birseck), Eniwa Holding AG, Kanton Solothurn und WWZ AG) und EOS Holding SA (EOS), die Alpiq Holding AG zu 100 Prozent zu kontrollieren. Ebenfalls bereits bekannt ist, dass die Ankeraktionäre dazu eine Abfindungsfusion anstreben.

Aktionärinnen und Aktionäre werden über Squeeze-out-Merger befinden

Der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG hat nach entsprechend gestelltem Antrag beschlossen, an der 12. ordentlichen Generalversammlung der Alpiq Holding AG am 24. Juni 2020 eine Abfindungsfusion (Squeeze-out-Merger) zur Entscheidung zu traktandieren. Erforderlich für die Annahme des Antrags zu einer Abfindungsfusion ist die Zustimmung von mindestens 90 Prozent aller im Handelsregister eingetragenen Aktien der Alpiq Holding AG.
 
Absorption hat keinen Einfluss auf Kunden, Partner, Lieferanten und Gläubiger

Nach allfälliger Zustimmung zu der von SKBAG bezahlten Abfindungsfusion wird am Tag der Generalversammlung die Alpiq Holding AG als übertragende Gesellschaft durch Absorption mit einem zu 100 Prozent von SKBAG, KSM und EOS kontrollierten Holding-Unternehmen, Alpha 2020 AG, fusioniert. Aktiven und Passiven gehen ohne Auswirkungen auf die Gläubiger durch Universalsukzession auf die Alpha 2020 AG über, welche nach dem Vollzug der Fusion in Alpiq Holding AG umfirmiert wird. Die Absorption hat auch keine Auswirkungen auf die Beziehungen mit Kunden, Lieferanten, Partnern und Mitarbeitenden von Alpiq.

Abfindung in Höhe von CHF 70 je Alpiq Holding AG Aktie

Sämtliche Minderheitsaktionäre der Alpiq Holding AG erhalten eine Abfindung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 Fusionsgesetz im Betrag von CHF 70 für jede von ihnen bei der Fusion gehaltene Aktie der Alpiq Holding AG. Die Interessen der Minderheitsaktionäre sind geschützt, weil diese eine Abfindung erhalten, die dem Wert der Namenaktie der Alpiq Holding AG entspricht. Die Abfindung entspricht auch dem Preis, welchen SKBAG im öffentlichen Kaufangebot für den Erwerb der Alpiq Aktien offeriert hat.

Fairness Opinion und Bewertungsbericht bestätigen Abfindungssumme

Im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Kaufangebots der SKBAG hatte der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG in der Folge PwC als unabhängige Expertin mit der Erstellung und Unterbreitung einer Fairness Opinion zur Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht beauftragt. PwC hatte nach umfassender Analyse eine Wertbandbreite von CHF 65 bis CHF 73 pro Alpiq Aktie ermittelt. PwC kam in ihrer Fairness Opinion zum Schluss, dass der Angebotspreis aus finanzieller Sicht fair und angemessen ist.

Im Rahmen des beabsichtigten Squeeze-out-Mergers wurde die Alantra AG damit beauftragt, einen unabhängigen Bewertungsbericht für die Verwaltungsräte der Alpiq Holding AG und der Alpha 2020 AG zu erstellen. Der Bewertungsbericht der Alantra ermittelte eine Wertbandbreite von CHF 63,30 bis CHF 72,50 pro Alpiq Aktie und bestätigt damit, dass die vereinbarte Abfindung in der Höhe von CHF 70 pro Aktie angemessen ist.

Die Aktionäre, welche im Rahmen der Fusion eine Abfindung erhalten, werden somit gleich behandelt wie jene Publikumsaktionäre, welche ihre Alpiq Aktien im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots angedient hatten.

Alpiq ist Teil einer klimafreundlichen Energiezukunft

Der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG befürwortet im Interesse des Unternehmens eine Schweizer Lösung, die es ermöglicht, Alpiq langfristig als bedeutende Schweizer Stromproduzentin und Energiehändlerin zu erhalten und weiter zu entwickeln. Mit einem Anteil von 15 bis 20 Prozent an der gesamten Stromproduktion der Schweiz leisten die Anlagen von Alpiq einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit der Schweiz und für die Umsetzung der Energiestrategie 2050. Alpiq ist mit ihrem flexiblen Kraftwerkspark Teil einer zunehmend emissionsfreien, klimafreundlichen Energiezukunft.

Weitere Informationen zu Alpiq finden Sie auf www.alpiq.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Alpiq Holding AG
Ch. de Mornex 10
CH1003 Lausanne
Telefon: +41 (21) 3412111
http://www.alpiq.com

Ansprechpartner:
Lukas Oetiker
Investor Relations
Telefon: +41 (62) 28675-37
E-Mail: investors@alpiq.com
Sabine Labonte
Media Relations
Telefon: +41 (62) 28671-10
E-Mail: medien@alpiq.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel