Posted in Ausbildung / Jobs

DVS begrüßt Erhöhung der Bundesdurchschnittskostensätze

DVS begrüßt Erhöhung der Bundesdurchschnittskostensätze Posted on 30. April 2020

Es gibt gute Neuigkeiten für die Bildungseinrichtungen des DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.: Die Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden zum 1. Juli 2020 um 20 Prozent angehoben.

Der DVS war am 12. März zum jährlichen Gespräch in der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Dort wurde unter anderem auch über die neuen Regelungen zu den BDKS gesprochen. Daher freut es den DVS, dass das Bundesarbeitsministerium einen Entwurf für ein „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ vorgelegt hat, das vom Deutschen Bundestag am 22. April beschlossen worden ist. In dem Gesetz werden die derzeitigen Regelungen zur Maßnahmenzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) neu gefasst.

Dipl.-Ing. Martin Lehmann, Leiter der Abteilung „Bildung und Zertifizierung“ im DVS, sagt zu dieser guten Nachricht: „Wir begrüßen die Planungen des Bundesarbeitsministeriums. Dies ist eine gute Chance, auf die wir im DVS-PersZert-System lange gewartet haben. Die neuen Regelungen werden der Wirtschaft in der aktuell schwierigen Situation zugutekommen.“ Neben der Erhöhung von pauschal 20 Prozent für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sollen Fachkundige Stellen darüber hinaus einen erweiterten Spielraum von 25 Prozent bei der Zulassung von Maßnahmen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Kostenüberschreitung auf notwendige besondere Aufwendungen bei den Bildungsträgern zurückzuführen ist.

Außerdem ist die Reduzierung der Mindestdauer von Weiterbildungsmaßnahmen für die Wirtschaft von Bedeutung: Die Mindestdauer von Kursen wird nach dem neuen Gesetz von mehr als 160 Stunden auf mehr als 120 Stunden reduziert. Dadurch sind mehr Beschäftigte und Betriebe für die Weiterbildungsförderung erreichbar.

Über DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.

Der DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V. ist ein technisch-wissenschaftlicher Verband, der sich mit mehr als 120 Jahren Erfahrung umfassend für die rund 250 verschiedenen Verfahren des Fügens, Trennens und Beschichtens engagiert. Das Herzstück aller DVS-Aktivitäten ist die technisch-wissenschaftliche Gemeinschaftsarbeit. Sie steht für die anhaltend enge Verknüpfung von Inhalten und Ergebnissen aus den Bereichen Forschung, Technik und Bildung. Die Beteiligungsgesellschaften des DVS verarbeiten die Ergebnisse aus dem Verband und präsentieren sie mit ihren eigenen Schwerpunkten nach außen. Die Hauptgeschäftsstelle des gemeinnützig anerkannten Verbandes ist in Düsseldorf. Die gut 19.000 Mitglieder werden durch die 13 DVS-Landesverbände und 74 DVS-Bezirksverbände direkt vor Ort betreut. Gemeinsam setzen sich alle Mitglieder des Verbandes für eine in jeder Hinsicht zukunftsfähige Fügetechnik ein.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.
Aachener Straße 172
40223 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 1591-0
Telefax: +49 (211) 15911-50
http://www.dvs-home.de

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Martin Lehmann
Leiter Bildung und Zertifizierung
Telefon: +49 (211) 1591-203
E-Mail: martin.lehmann@dvs-hg.de
Barbara Stöckmann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (211) 1591-301
Fax: +49 (211) 1591-200
E-Mail: barbara.stoeckmann@dvs-media.info
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel