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Aktueller Stand zur Organisation der Jahreshauptversammlung 2020 für Caledonia Mining unter Berücksichtigung von COVID-19

Aktueller Stand zur Organisation der Jahreshauptversammlung 2020 für Caledonia Mining unter Berücksichtigung von COVID-19 Posted on 27. April 2020

Caledonia Mining Corporation Plc ("Caledonia" oder das "Unternehmen" (NYSE: CMCL; AIM: CMCL; TSX: CAL –  https://www.commodity-tv.com/play/caledonia-mining-stronger-free-cash-flows-from-2020-on-dividend-increased/ ) gab am 30. März 2020 bekannt, dass seine Jahreshauptversammlung für 2020 am 6. Mai 2020 (die "Hauptversammlung") stattfinden wird.

Die Regierung von Jersey hat am 30. März 2020 Maßnahmen ergriffen, um die Öffentlichkeit vor der Verbreitung von COVID-19 zu schützen. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Beschränkung öffentlicher Versammlungen auf nicht mehr als zwei Personen.   

Die Maßnahmen sollten vor der Jahreshauptversammlung abgeschlossen sein. Am 24. April 2020 verlängerte der Minister für Gesundheits- und Sozialwesen von Jersey die Maßnahmen jedoch bis zum 11. Mai 2020.

Um der Maßnahme zur Beschränkung öffentlicher Versammlungen nachzukommen, wird die Hauptversammlung des Unternehmens daher gemäß der Satzung des Unternehmens mit dem erforderlichen Mindestquorum von zwei Aktionären einberufen. Andere Aktionäre werden nicht zur Teilnahme zugelassen und jedem, der an der Hauptversammlung teilnehmen möchte, wird der Zutritt aus Sicherheitsgründen verweigert. Die zu tätigenden Geschäfte bleiben unverändert gegenüber den in der Einberufung der Hauptversammlung dargelegten.

Caledonia erkennt an, dass die Jahreshauptversammlung ein wichtiges Ereignis für alle Aktionäre ist und möchte sicherstellen, dass sie ihr Stimmrecht ungeachtet der Beschränkungen für die persönliche Teilnahme ausüben können. Daher wird den Aktionären dringend empfohlen, ihr Stimmrecht auszuüben, indem sie den Vorsitzenden der Hauptversammlung oder die Management-Nominees (wie im Vollmachtsformular definiert) gemäß den Anweisungen auf dem Vollmachtsformular oder einer anderen Form von Anweisungen, die sie erhalten haben, ernennen. Jede andere Person, die als Stimmrechtsvertreter ernannt wird, ist nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.

Die Abstimmungsergebnisse werden so bald wie möglich nach Abschluss der Generalversammlung bekannt gegeben.

Für den Fall, dass eine weitere Unterbrechung der Hauptversammlung unvermeidlich wird, werden alle weiteren Änderungen der Versammlung (wie z.B. Zeitpunkt oder Ort) so bald wie möglich bekannt gegeben.

Das Unternehmen dankt allen Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Verständnis unter diesen beispiellosen Umständen.

 

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