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Handwerkskammerpräsident Robert Wüst: Lockerungen nun verantwortungsvoll in Brandenburg umsetzen

Handwerkskammerpräsident Robert Wüst: Lockerungen nun verantwortungsvoll in Brandenburg umsetzen Posted on 16. April 2020

Die gestrigen Beschlüsse von Bund und Ländern zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen finden die Zustimmung der Handwerkskammer Potsdam.

„Bund und Länder tragen mit ihren Beschlüssen unter Beachtung des Gesundheitsschutzes auch den wirtschaftlichen Erfordernissen angemessen Rechnung.“ sagte Robert Wüst, Präsident der Handwerkskammer Potsdam. „Jetzt gilt es, die getroffenen Vereinbarungen verantwortungsvoll in Brandenburg umzusetzen.“

Viele Handwerksbetriebe haben in den vergangenen Wochen unter schwierigen Bedingungen und bei strikter Beachtung der gesundheitsspezifischen Vorgaben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Versorgung vor Ort sicherzustellen. Angesichts dessen ist es gerechtfertigt, dass nun auch sogenannte Mischbetriebe des Handwerks mit Handelsbereich – z.B. Auto- und Fahrradhändler – ihre Geschäfte wieder vollständig öffnen können.

„Wichtig ist aber auch die Ankündigung, dass die Notbetreuung von Kindern ausgeweitet wird.“ sagte Robert Wüst. „In vielen Betrieben fehlen wichtige Beschäftigte, weil sie mit Kinderbetreuungsaufgaben zu Hause bleiben müssen. Damit können die in zahlreichen Bereichen systemrelevanten Arbeiten kaum sichergestellt werden. Eine Ausweitung der Notbetreuungsangebote nimmt den Betrieben und den dort Beschäftigten Druck und hilft, die notwendige Arbeitsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten.“

Mit Blick in die Zukunft verweist Wüst auch darauf, dass es für die Ausbildungsbetriebe von großer Bedeutung sei, dass das hohe Ausbildungsengagement des Handwerks durch die Corona-Krise keinen Schaden nimmt. „Uns muss bewusst sein, dass uns jeder Azubi, der krisenbedingt seine Ausbildung nicht zu Ende bringen kann, in der Zukunft als Fachkraft fehlen wird. Daher ist es erforderlich, dass nicht nur allgemeinbildende und berufliche Schulen ihren Betrieb wieder beginnen. In diesem Zusammenhang müssen auch die Bildungsstätten des Handwerks spätestens ab dem 4. Mai 2020 für die Maßnahmen der beruflichen Bildung ihre Arbeit unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes wieder aufnehmen können, da sie unmittelbar mit dem Prüfungserfolg einhergehen, “ sagte Wüst.

Für die Handwerkskammer geht es weiter darum, ihre Handwerksbetriebe in der weiterhin schwierigen Situation zu unterstützen. Unter der Adresse corona@hwk-potsdam.de können Anfragen gestellt und Beratungsangebote abgerufen werden. Unter www.hwk-potsdam.de werden ständig aktualisierte Informationen für Handwerksbetriebe bereitgehalten. Bereits seit letzter Woche bietet die Handwerkskammer Hinweise zur Einhaltung der gesundheitsspezifischen Verhaltensregeln im Handwerk und die entsprechenden Beschilderungen für Ladengeschäfte.

 

 

Über Handwerkskammer Potsdam

Die Handwerkskammer (HWK) Potsdam ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung für die Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming und die kreisfreien Städten Potsdam und Brandenburg an der Havel. Sie ist die Interessenvertretung von rund 17.400 Mitgliedsbetrieben und ihren mehr als 70.500 Beschäftigten in über 150 Gewerken.

Die HWK Potsdam setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche ein, bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks und bietet ihren Mitgliedsbetrieben zahlreiche Unterstützungen bei wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Zu den Mitgliedsunternehmen gehören Handwerksbetriebe aller Branchen; vor allem aus dem Bau- und Ausbaugewerbe, Elektro und Metall, Holz, Bekleidung und Textil, Gesundheit, Reinigung sowie Nahrungsmittel.

Die HWK Potsdam bietet in ihrem Zentrum für Gewerbeförderung in Götz umfangreiche Angebote für die Weiterbildung im westbrandenburgischen Handwerk und führt in den dortigen Lehrwerkstätten auch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durch. Sie ist zuständig für Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungen im Handwerk.

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