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Brandenburgischer Handwerkskammertag fordert Ausweitung beim Kurzarbeitergeld/ Signal der Hoffnung auf Wiederbeginn senden

Brandenburgischer Handwerkskammertag fordert Ausweitung beim Kurzarbeitergeld/ Signal der Hoffnung auf Wiederbeginn senden Posted on 3. April 2020

Im März wurden bei den Arbeitsagenturen im Land Brandenburg rund 14.400 Anträge auf Kurzarbeitergeld gestellt. Robert Wüst, Präsident des Brandenburgischen Handwerkskammertages, appelliert in diesem Zusammenhang an die Landesregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass in dieser schwierigen Situation eine Ausweitung und Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes, zumindest bei geringen Einkommen, auf 80 Prozent erfolgen sollte.

Handwerkskammertagspräsident Robert Wüst dazu: „Die Arbeitnehmer tragen große Verantwortung in den Betrieben des Handwerks. Viele wissen nicht, wie sie in der aktuellen Situation ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen. Sie bangen mit ihren Betrieben um die Existenz. Nicht nur Kinderbetreuung müssen sie realisieren. Viele haben selbst Verbindlichkeiten zu erfüllen, die sie mit einem Kurzarbeitergeld von 60 Prozent bzw. 67 Prozent nicht leisten können. Kurzarbeiter auf Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) zu verweisen, wäre nicht respektvoll für die bisher gezeigte Leistungs- und Einsatzbereitschaft. Weiterhin sind für Handwerksbetriebe die Kosten für die Ausbildungsvergütungen in Zeiten von schmerzhaften Umsatzeinbußen eine enorme Belastung. Daher sollten auch Auszubildende bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld vollständig einbezogen werden. Sonst verstärkt sich der finanzielle Druck. Ausbildungsabbrüche sollen vermieden werden.“

Arbeitgeber und Arbeitnehmer schultern die Krise gemeinsam. Die ersten Hilfen kommen in der Wirtschaft an. Dies stimme die Wirtschaft positiv, so Wüst. Daher bleibe er optimistisch, dass das Handwerk zügig wieder auf die Beine kommen wird. Wüst lobt die Landesregierung, mit den bisherigen Schritten richtige Zeichen gesetzt zu haben.

Dringend mahnte der Kammertagspräsident die Landesregierung an, Arbeitgebern und Arbeitnehmern erste Wege aufzuzeigen, wie die Wirtschaft und das Leben wieder hochgefahren werden sollen. „Uns ist klar, dass nicht einfach ein Schalter umgelegt werden kann. Aber es ist nötig, verantwortungsvoll kleine Schritte aufzuzeigen, um motivierende Signale der Hoffnung zu senden. Wirtschaft und Gesellschaft brauchen das, um nicht in Mutlosigkeit zu verfallen.“

Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro jährlich erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

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Über Handwerkskammer Potsdam

Die Handwerkskammer (HWK) Potsdam ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung für die Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming und die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. Sie ist die Interessenvertretung von rund 17.400 Mitgliedsbetrieben und ihren mehr als 70.500 Beschäftigten in über 150 Gewerken.

Die HWK Potsdam setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche ein, bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks und bietet ihren Mitgliedsbetrieben zahlreiche Unterstützungen bei wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Zu den Mitgliedsunternehmen gehören Handwerksbetriebe aller Branchen; vor allem aus dem Bau- und Ausbaugewerbe, Elektro und Metall, Holz, Bekleidung und Textil, Gesundheit, Reinigung sowie Nahrungsmittel.

Die HWK Potsdam bietet in ihrem Zentrum für Gewerbeförderung in Götz umfangreiche Angebote für die Weiterbildung im westbrandenburgischen Handwerk und führt in den dortigen Lehrwerkstätten auch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durch. Sie ist zuständig für Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungen im Handwerk.

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