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„Steuerbelastung muss für Personen- und Kapitalgesellschaften vergleichbar sein“

„Steuerbelastung muss für Personen- und Kapitalgesellschaften vergleichbar sein“ Posted on 6. März 2020

Der Koalitionsausschuss befasst sich mit der rechtsformneutralen Besteuerung. Dazu erklärt Dr. Ralph Wiechers, Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung:

Der VDMA unterstützt ausdrücklich das Vorhaben einer rechtsformneutralen Besteuerung. Ziel muss eine vergleichbare Steuerbelastung von Kapital- und Personengesellschaften sein. Die bisherigen Regelungen sind nicht zielführend und werden deshalb von Personengesellschaften so gut wie nicht genutzt. Die mittelständischen Unternehmen des Maschinenbaus sprechen sich für eine Reform der bereits geltenden Thesaurierungsbesteuerung aus. Dies ist der rechts- und steuersystematisch einfachere Weg, im Vergleich zur Option, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Wir fordern insbesondere eine Angleichung des Steuersatzes für nicht entnommene Gewinne auf das Niveau der Körperschaftsteuer und eine Anpassung hinsichtlich der Verwendungsreihenfolge bei der Nachversteuerung von späteren Entnahmen.”

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Der VDMA vertritt rund 3300 Unternehmen des mittelständisch geprägten Maschinen- und Anlagenbaus. Mit gut 1,3 Millionen Erwerbstätigen im Inland und einem Umsatz von 232 Milliarden Euro (2018) ist die Branche größter industrieller Arbeitgeber und einer der führenden deutschen Industriezweige insgesamt.

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