Posted in Dienstleistungen

TÜV Rheinland: Bei Karnevalszügen den Weisungen der „Zugengel“ unbedingt folgen

TÜV Rheinland: Bei Karnevalszügen den Weisungen der „Zugengel“ unbedingt folgen Posted on 18. Februar 2020

Jetzt schlängeln sich die Straßenumzüge wieder durch die Faschings- und Karnevalshochburgen in vielen Städten. Damit dabei niemand unter die Räder kommt, gilt es, einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. „Es herrscht Ausnahmezustand auf den Straßen, und alle Beteiligten und Zuschauer sollten erhöhte Wachsamkeit walten lassen“, sagt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Vor allem Kinder sind sich oftmals der Gefahren nicht bewusst und stürzen sich im Übereifer auf die am Boden liegenden Kamellen. Deshalb sollten Eltern den Nachwuchs stets im Blick haben und gegebenenfalls besser an die Hand nehmen.

Unbedingt hinter den Absperrungen bleiben

Für die Sicherheit bei den Umzügen sorgen die sogenannten „Zugengel“. Sie laufen neben den Fahrzeugen her und achten darauf, dass die Zuschauer nicht von den Wagen erfasst werden. Die Weisungen der Ordner sind auf jeden Fall zu befolgen. Doch die Begleiter können ihre Augen nicht überall haben. Der Raum zwischen Zugmaschine und Anhänger ist absolut tabu, selbst wenn dort die schönsten „Strüssjer“ locken. „Gerade in Kurven und bei Abbiegungen benötigen die teils sehr langen und unübersichtlichen Fahrzeuge viel Raum“, erklärt Rechtien und betont: „Vor allem in Kurven und an anderen neuralgischen Stellen unbedingt genügend Abstand halten und hinter den Absperrungen bleiben.“

Trotz Feierlaune Verkehrsregeln beachten

Im normalen Straßenverkehr heißt es für Autofahrer „Alarmstufe Rot“, wenn sich kostümierte Gruppen auf dem Weg zum Rosenmontagszug nähern. Häufig ist die Stimmung ausgelassen und die Wahrnehmung bereits durch Alkohol getrübt. „In einer solchen unberechenbaren Situation die Geschwindigkeit erheblich drosseln und vorsichtig am närrischen Volk vorbeifahren. Denn der Fahrer sollte jederzeit damit rechnen, dass aus Leichtsinn oder Übermut jemand auf die Straße läuft“, unterstreicht TÜV Rheinland-Fachmann Rechtien. Umgekehrt gilt: Trotz Feierlaune sollten sich die Jecken auch an den tollen Tagen zu ihrer eigenen Sicherheit an die Verkehrsregeln halten.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel