Für Schulen und Behörden ist die amtliche deutsche Rechtschreibung verbindlich. Punkt. Jeder Verstoß dagegen ist ein Fehler, der eine schlechtere Bewertung rechtfertigt. Wer dagegen seine Texte fehlerfrei im Sinne der gültigen Rechtschreibregeln verfasst, hat aus meiner Sicht Anspruch auf die dem Inhalt angemessene Note. Wenn er die nicht bekommt, sollte er sich wehren. Zur Not gerichtlich. Schließlich hängt unter Umständen seine Zukunft von diesem Abschluss ab.
Jetzt können Sie einwenden, dass die Hochschule sich Regeln geben kann und diese dann von den Studenten eingehalten werden müssen. Ja und nein. Hochschulen sind Schulen und können sich nicht einerseits beschweren, dass Studienanfänger die deutsche Sprache nicht studierreif beherrschen und andererseits verlangen, willkürliche Fehler einzubauen. Das ist schizophren.
Das ist die eine Seite. Die andere ist: Wenn sich bereits junge Leute aus Opportunismus an unsinnige Regeln halten, woher sollen dann noch mündige Bürger kommen? Wo bleibt da die Widerständigkeit der Jugend?
Sprachliche Tipps gibt es zum Beispiel in meinem Blog und in meinen firmeninternen Korrespondenz-Seminaren oder lesen Sie mein Buch „Entdeckungsreise Sprache“ https://buecherlang.buchhandlung.de/…
Die Autorin:
Gabriele Baron, seit 25 Jahren freiberufliche Texterin sowie Trainerin mit dem Schwerpunkt empfängerorientierte Korrespondenz und Kundenorientierung in der Kommunikation. Autorin u.a. des Bestsellers „Praxisbuch Mailings. Print- und Online-Mailings planen, texten und gestalten.“, mi-Verlag sowie „Glückwunsch! Passende Worte zu Jubiläum, Beförderung & Co.“, Verlag C.H. Beck.
Gabriele Baron Text & Training
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