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EnWave verkauft Maschine und Exklusivrecht nach Neuseeland

EnWave verkauft Maschine und Exklusivrecht nach Neuseeland Posted on 13. Dezember 2019

Die kanadischen Trocknungsexperten für Lebensmittel, Cannabis und medizinische Produkte der EnWave Corporation (ISIN: CA29410K1084 / TSX-V: ENW) haben eine exklusive, kommerzielle Lizenz mit Helius Therapeutics Ltd. unterzeichnet. Helius ist Neuseelands größtes lizenziertes medizinisches Cannabis-Unternehmen mit Fokus auf Forschung und Entwicklung. Es ist zudem das erste Cannabis-Unternehmen der Welt, das als ‚New Zealand Grown‘ zertifiziert wurde.

Die Neuseeländer verfügen über eine hochmoderne Biotechnologieanlage in Auckland mit einem flächendeckenden, indoor kontrollierten Anbausystem, integrierter Extraktionsstelle, einem fortschrittlichen Cannabinoid-Forschungslabor und Produktionsstätten. EnWaves – https://www.commodity-tv.com/… – erste in Neuseeland vergebene Lizenz gewährt Helius das ausschließliche Recht, sein eigens entwickelte Strahlungsenergie-Vakuum (‚REV™‘)-Dehydrierungstechnologie für die Trocknung von Cannabis in Neuseeland zu nutzen. Helius bekommt auch das Recht, Unterlizenzen an andere Cannabisunternehmen gegen ein entsprechendes Entgelt zu vergeben.

Gemäß Lizenzvertrag hat Helius bereits eine verbindliche Maschinenbestellung einer 10kW ‚REV™‘-Maschine erteilt, um schnellstmöglich die kommerzielle Produktion von getrocknetem medizinischem Cannabis zu starten. Im Hinblick auf die Beibehaltung der Lizenzexklusivität, wie auch der Unterlizenzierungsrechte, muss Helius bis Juni 2021 eine weitere Bestellung einer mit 60kW allerdings deutlich größeren Maschine in Auftrag geben.

Wie bei EnWave-Abkommen üblich, zahlt Helius eine nutzungsabhängige Lizenzgebühr, die sich nach der Masse der mittels ‚REV™‘-Technologie hergestellten Produkte richtet. Weitere Details der Vereinbarungen wurden nicht veröffentlicht. Mit diesem Abschluss kann EnWave bereits die siebte kommerzielle Lizenz für die Cannabis-Verarbeitung feiern. Neben Neuseeland hat das Unternehmen auch kommerzielle Lizenzen nach Kanada, Europa und Australien vergeben.

Osisko Gold Royalties – TSX genehmigt weiteres
Aktienrückkaufprogramm

Nachdem der kanadische Förderzinsverwerter Osisko Gold Royalties Ltd. (ISIN: CA68827L1013 / TSX + NYSE: OR) bereits in den vergangenen 12 Monaten per Ende 11. Dezember 2019 rund 1.833.830 Stammaktien zum Durchschnittskurs von 11,81 CAD über die Börse zurückgekauft hat, wird nun mit einem weiteren Rückkaufprogramm noch einmal nachgelegt. Wie das Unternehmen mitteilte, sei dafür die Genehmigung der Börse bereits erteilt worden. Damit ist der Weg bis zum 1. Dezember 2020 frei, bis zu 13.681.732 Stammaktien, die etwa 10 % aller ausstehenden Aktien entsprechen, gemäß den üblichen Kursangebotsverfahren der TSX zurückkaufen.

Dabei wird das normale Kursangebot des Emittenten über die Einrichtungen der TSX oder über alternative Handelssysteme durchgeführt, sofern diese berechtigt sind und den Vorschriften der TSX-Börse entsprechen.

Die Käufe sollen durch Offenmarkttransaktionen erfolgen, also ganz regulär über die Börse, oder aber über vorab arrangierte sogenannte ‚Crosstrades‘, Blockkäufe oder ähnliches. Das tägliche Rückkaufhandelsvolumen darf allerdings nicht mehr als 126.674 Stammaktien (rund 25 % des durchschnittlichen Handelsvolumens bis zum 30. November 2019 pro Tag) betragen, außer beim Kauf sogenannter ‚Crosstrades‘, oder „Blöcke“.

Die Aktienrückkäufe begründet der Aufsichtsrat damit, dass man der Auffassung sei, dass sich der derzeitige Unternehmenswert nicht entsprechend im Aktienkurs widerspiegele. Zudem würden auch die Aktionäre durch den Kauf und der Annullierung der Aktien profitieren, da sich der ‚free fload‘ verringert und der Unternehmensanteil dadurch steigt.

Da die Aktien über die Börse gekauft werden, gelten natürlich auch für Osiskos https://www.commodity-tv.com/… – eigene Käufe die dort gestellten Kurse, zuzüglich Maklergebühren. Für den Fall, dass Osisko Gold Royalties Stammaktien durch vorab arrangierte ‚Crosstrades‘, Blockkäufe oder private Vereinbarungen erwirbt, kann und wird der Kaufpreis der Stammaktien, wie von der Wertpapieraufsichtsbehörde gestattet, mit einem Abschlag auf den dann geltenden Marktpreis erfolgen. Beauftragt mit den Aktienkäufen hat Osisko Desjardins Capital Markets.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Jörg Schulte, JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Longoder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und
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Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann. Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche
Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wider und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Lesen Sie hier – https://www.jsresearch. de/disclaimer-agb/ -. Bitte beachten Sie auch, falls vorhanden, die englische Originalmeldung.

 

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