Insgesamt ist die Durchschnittbetrachtung in der Zeitarbeit aufgrund der Vielzahl der Einsatzmöglichkeiten in alle Branchen hinein völlig ungeeignet, um Trends und Entwicklungen aufzuzeigen: „Die Durchschnittsbetrachtung vergleicht Äpfel mit Birnen. Wir müssen aber konkrete Mitarbeiter in der Zeitarbeit mit vergleichbaren Mitarbeitern im Kundenbetrieb vergleichen“, so Stolz. Unter Berücksichtigung dieser Strukturbesonderheiten liegt das Medienentgelt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 2.630 € und widerlegt damit die DGB-Behauptung, wonach zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer über ein Bruttoeinkommen von 2.000 € oder weniger verfügen würden.
Ein weiterer Kritikpunkt an der Untersuchung: Der DGB bezieht sich im Wesentlichen auf einen Zeitraum, in dem die aktuelle Gesetzeslage mit einem Anspruch auf gleiche Bezahlung nach neun Monaten und einer maximalen Überlassungsdauer von 18 Monaten noch gar nicht gegolten hat. Insofern sind die dort kritisierten Rahmenbedingungen eher ein historischer Exkurs, als eine aktuelle Problembeschreibung.
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