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Bundestag beschließt Berufsbildungs-Modernisierungsgesetz

Bundestag beschließt Berufsbildungs-Modernisierungsgesetz Posted on 24. Oktober 2019

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestags zur Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes. Der Beschluss stärkt die Attraktivität des dualen Systems durch die Anerkennung der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Durch die Einführung der neuen Bachelor- und Master-Professional-Ebenen, die zusätzlich auf IHK-Zeugnissen ausgewiesen werden können, wird die hohe Qualität der Höheren Beruflichen Bildung auf den Zeugnissen und für Arbeitgeber sichtbar.

Darüber hinaus werden nach dem neuen Berufsbildungsgesetz bei IHK-Prüfungen wie bereits in anderen staatlich angeordneten Prüfungen einzelne Prüfungsleistungen nur noch durch zwei Prüfer bewertet. Das ist der richtige Schritt zum Bürokratieabbau und zur Entlastung des Ehrenamtes.

Ferner ist durch eine Veränderung des Freistellungsanspruchs für volljährige Berufsschülerinnen und Berufsschüler auch der duale Partner Berufsschule stärker berücksichtigt worden.

Nunmehr liegt die Entscheidung über das Gesetz beim Bundesrat. „Wir hoffen, dass dieses wichtige Gesetz dann endlich verabschiedet wird“, sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

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