Posted in Allgemein

Sicherheit von Freizeitparks und Fahrgeschäften

Sicherheit von Freizeitparks und Fahrgeschäften Posted on 24. Juli 2019

Unter dem Motto „Safety for Amusement Parks and Rides“ ist TÜV SÜD vom 17. bis 19. September 2019 auf der European Attractions Show (EAS) in Paris vertreten. Im Mittelpunkt des Auftritts des internationalen Dienstleisters stehen Retrofit-Maßnahmen für bestehende Fahrgeschäfte nach EN 13814 und die Sicherheit von Freizeitparks und Wasserparks (Pavillon 1, Stand 2437).

Fahrgeschäfte und Freizeitparks sind nach nationalen und internationalen Regelungen in einer Erstprüfung und in wiederkehrenden Prüfungen auf den Erhaltungszustand und die Betriebssicherheit zu beurteilen. Die Prüfung erfolgt nach der europäischen Norm EN 13814 oder der internationalen Norm ISO 17842, die sowohl die Zertifizierung der Einzelanlagen als auch des gesamten Parks und der parkübergreifenden Zusammenhänge und Prozesse umfasst. Auf der EAS informiert TÜV SÜD über das Konzept „Retrofit EN 13814/17842“, mit dem Betreiber bei der Nachrüstung von bestehenden Fahrgeschäften auf Basis der Anforderungen der Norm EN 13814 unterstützt werden.

Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit
Mit jährlich rund 2.000 Prüfungen – unter anderem in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Spanien, der Region Middle East, Hongkong, den USA und Kanada – ist TÜV SÜD einer der weltweit führenden Anbieter für Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Fahrgeschäften und Freizeitparks. Die Leistungen für Hersteller und Betreiber umfassen den gesamten Produktionsprozess, von der Beratung beim Einkauf bzw. Projektentwurf und der Überprüfung der technischen Unterlagen, über die Qualitätssicherung bei der Produktion, bis zur Erstabnahme und zur wiederkehrenden Prüfung der Anlagen. „Mit unserer Arbeit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit von Freizeitparks und Wasserparks”, sagt Stefan Kasper, Abteilungsleiter Amusement Rides bei TÜV SÜD. „Davon profitieren die Hersteller und die Betreiber, davon profitieren aber vor allem die Besucher.

„Sicherheits-Check für Erlebnisbäder und Wasserparks
Mit dem „Sicherheits-Check für Erlebnisbäder und Wasserparks“ unterstützt TÜV SÜD die Betreiber von Erlebnisbädern und Wasserparks dabei, den steigenden Sicherheitsanforderungen und ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden. Zu diesem Zweck hat TÜV SÜD gemeinsam mit der corporate momentum GmbH aus Frankfurt/Main einen modularen Kriterienkatalog entwickelt, der von der Prüfung einer einzelnen Wasserrutsche nach DIN EN 1069 bis zur Prüfung der gesamten Anlage nach DIN EN 15288 und weiteren relevanten Richtlinien reicht. Durch den modularen Aufbau können mit dem „Sicherheits-Check“ unterschiedliche Anforderungen der Betreiber und unterschiedliche Betriebsgrößen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum gesamten Leistungsspektrum von TÜV SÜD im Bereich von Fahrgeschäften, Freizeitparks und Wasserparks – beispielsweise zu den Zertifizierungen “Fit for Kids” oder “Green Amusement Parks” – gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/….

Hinweis für Redaktionen: Diese Pressemeldung und das Bild in reprofähiger Auflösung finden Sie unter www.tuev-sued.de/….

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dr. Thomas Oberst
Unternehmenskommunikation INDUSTRIE
Telefon: +49 (89) 5791-2372
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: thomas.oberst@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel