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Aurania Resources Ltd. kündigt Finanzierung in höhe von 4 Mio. Dollar

Aurania Resources Ltd. kündigt Finanzierung in höhe von 4 Mio. Dollar Posted on 19. Juli 2019

Aurania Resources Ltd. (TSXV: ARU; OTCQB: AUIAF; Frankfurt: 20Q) („Aurania" oder das „Unternehmen" – https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=299154) gibt bekannt, dass ihr Board of Directors eine nicht brokergeführte Privatplatzierung von bis zu 1.481.481 Einheiten (jeweils eine „Einheit“) zu einem Preis von 2,70 CAD je Einheit für einen Gesamtbruttoerlös von 4 Mio. CAD (das „Emissionsangebot“) genehmigt hat, vorbehaltlich des Erhalts aller zutreffenden behördlichen Genehmigungen.

Jede Einheit wird aus einer Stammaktie des Unternehmens (eine „Stammaktie“) und einem halben Stammaktienbezugsschein (ein „Aktienbezugsschein“) bestehen. Jeder ganze Aktienbezugsschein berechtigt den Inhaber innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Angebots zum Erwerb einer Stammaktie zum Preis von 4,00 CAD. Die Einheiten werden nur mittels einer Privatplatzierung (und ohne Vorlage eines Emissionsprospekts, wie in OSC Regel 14-501 definiert) angeboten. Der Mindestzeichnungsbetrag liegt bei 5.000 CAD. Das Emissionsangebot beinhaltet eine Mehrzuteilungsoption, die es Aurania ermöglicht, bis zu 370.370 zusätzliche Einheiten für einen zusätzlichen Bruttoerlös von bis zu 1.000.000 CAD auszugeben. Das Angebot steht allen akkreditierten kanadischen Investoren offen. Darüber hinaus dürfen an der Platzierung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen vier weitere Anlegergruppen teilnehmen:

  • Bestehende Aktionäre, die keine akkreditierten Investoren sind (nur in Kanada ansässige Personen);
  • US-Bürgern (Abgesehen davon, dass das Angebot akkreditierten Anlegern in den USA zur Verfügung steht, steht es maximal 35 nicht akkreditierten Anlegern in der Reihenfolge ihres Eingangs offen).
  • Im Ausland ansässige Personen (Personen mit Wohnsitz außerhalb Kanadas und der USA).
  • Familie, Freunde und Geschäftspartner des Managements.

Zusatzinformationen für bestehende Aktionäre

Das Angebot steht der Teilnahme von bestehenden Aktionären der Aurania („bestehende Aktionäre“) offen, die zum Stichtag, 17. Juli 2019 (der „Stichtag“) in Kanada ansässig sind und an dem Angebot unter Berufung auf die Ausnahmegenehmigung für bestehende Aktionäre gemäß den kanadischen Wertpapiergesetzen (die „Ausnahmegenehmigung für bestehende Aktionäre“) teilnehmen möchten. Die gesamten Akquisitionskosten eines bestehenden Aktionärs, der sich auf die Ausnahmegenehmigung für bestehende Aktionäre beruft, dürfen in den zwölf Monaten unmittelbar vor dem Abschlussdatum des Angebots 15.000 CAD nicht überschreiten, es sei denn, dieser bestehende Aktionär hat sich von einem registrierten Wertpapierhändler in der Gerichtsbarkeit des Aktionärs über die Eignung der Anlage beraten lassen. Der Mindestzeichnungsbetrag für bestehende Aktionäre, die sich auf die Ausnahmegenehmigung für bestehende Aktionäre berufen, beträgt 5.000 CAD.

Die Teilnahme bestehender Aktionäre an dem Angebot unter Berufung auf die Ausnahmegenehmigung für bestehende Aktionäre bleibt bis 16.30 Uhr (Ortszeit Toronto) am 16. August 2019 geöffnet, vorbehaltlich eines früheren Annahmeschlusses bei Überzeichnung des Angebots oder im Falle einer wesentlichen Änderung der Geschäfte des Unternehmens. Wenn Sie zum Stichtag ein bestehender Aktionär von Aurania sind und am Angebot teilnehmen möchten, sollten Sie oder Ihr registrierter Wertpapierhändler das Unternehmen per E-Mail unter carolyn.muir @ aurania.com kontaktieren, um eine Kopie des Zeichnungsvertrags für das Angebot zu erhalten. Anfragen sollten bis spätestens 16.30 Uhr (Ortszeit Toronto) am 7. August 2019 eingehen.

Zeichnungen von bestehenden Aktionären werden vom Unternehmen in der Reihenfolge ihres Eingangs angenommen. Falls das Angebot überzeichnet ist, kann es daher vorkommen, dass die Zeichnung eines Aktionärs vom Unternehmen nicht angenommen wird, obwohl sie innerhalb des Angebotszeitraums eingeht. Es gibt keinen Mindestangebotsbetrag.

Verwendungszweck der Erlöse

Das Unternehmen beabsichtigt, die Nettoerlöse aus dem Verkauf der Einheiten für die weitere Exploration im Projekt Lost Cities – Cutucu im Südosten Ecuadors und in der Umgebung zu verwenden einschließlich der Auswertung der großen Datenpakete, der ersten Bohrungen auf Goldzielen, der Weiterentwicklung der Kupferziele und allgemeiner Arbeitskapitalzwecke.

Haltefrist

Die im Rahmen des Angebots ausgegebenen Wertpapiere sind an eine Haltefrist von vier Monaten und einem Tag gebunden, die gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen am Tag des Abschlusses des Angebots beginnt. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.

Das Angebot kann in mehreren Tranchen abgeschlossen werden, wobei die letzte Tranche am oder vor dem 30. August 2019 erwartet wird, sofern alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen.

Über Aurania

Aurania ist ein junges Explorationsunternehmen, das sich mit der Identifizierung, Bewertung, dem Erwerb und der Exploration von Mineralgrundstücken beschäftigt, wobei der Schwerpunkt auf Edelmetallen und Kupfer liegt. Sein Flaggschiff, das Projekt The Lost Cities – Cutucu, befindet sich im jurassischen metallogenetischen Gürtel in den östlichen Ausläufern der Anden im Südosten Ecuadors.

Informationen über Aurania und die technischen Berichte erhalten Sie unter www.aurania.com und www.sedar.com sowie auf Facebook unter https://www.facebook.com/auranialtd/  auf Twitter unter https://twitter.com/auranialtd und auf LinkedIn unter https://www.linkedin.com/company/aurania-resources-ltd-.

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (wie in den Richtlinien der TSX Venture Exchange definiert) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Informationen enthalten, die erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten beinhalten, von denen die meisten außerhalb der Kontrolle von Aurania liegen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Schätzungen und Aussagen, die die zukünftigen Pläne, Ziele oder Ziele von Aurania beschreiben, einschließlich der Worte, dass Aurania oder sein Management einen bestimmten Zustand oder ein bestimmtes Ergebnis erwartet. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch Begriffe wie "glaubt", "erwartet", "erwartet", "schätzt", "kann", "könnte", "würde", "wird" oder "plant" gekennzeichnet sein. Da zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen beruhen und sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten verbunden. Obwohl diese Aussagen auf Informationen basieren, die Aurania derzeit zur Verfügung stehen, kann Aurania nicht garantieren, dass die tatsächlichen Ergebnisse den Erwartungen des Managements entsprechen. Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen können dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse, Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Chancen wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Vorausschauende Informationen in dieser Pressemitteilung umfassen unter anderem die Ziele, Ziele oder Zukunftspläne von Aurania, Aussagen, Explorationsergebnisse, potenzielle Mineralisierung, das Portfolio des Unternehmens, das Treasury, das Managementteam und ein verbessertes Kapitalmarktprofil, die Schätzung von Bodenschätzen, Explorations- und Minenentwicklungspläne, den Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Schätzungen der Marktbedingungen. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen vorausschauenden Informationen abweichen, gehören unter anderem die fehlende Identifizierung von Bodenschätzen, die fehlende Umwandlung von geschätzten Bodenschätzen in Reserven, die Unfähigkeit, eine Machbarkeitsstudie abzuschließen, die eine Produktionsentscheidung empfiehlt, der vorläufige Charakter der metallurgischen Testergebnisse, Verzögerungen bei der Erlangung oder das Fehlen der erforderlichen behördlichen, behördlichen, umweltbezogenen oder sonstigen Projektgenehmigungen sowie politische Risiken, Unfähigkeit, die Pflicht zur Aufnahme indigener Völker zu erfüllen, Unsicherheiten hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Kosten der künftig erforderlichen Finanzierung, Veränderungen an den Aktienmärkten, Inflation, Wechselkursschwankungen, Schwankungen der Rohstoffpreise, Verzögerungen bei der Entwicklung von Projekten, Kapital- und Betriebskosten, die erheblich von den Schätzungen und den anderen Risiken der Mineralexplorations- und Erschließungsindustrie abweichen, sowie die Risiken, die in den auf SEDAR eingereichten öffentlichen Dokumenten Auranias beschrieben sind. Obwohl Aurania der Ansicht ist, dass die Annahmen und Faktoren, die bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung verwendet werden, angemessen sind, sollte man sich nicht auf solche Informationen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten, und es kann nicht garantiert werden, dass solche Ereignisse in den angegebenen Zeiträumen oder überhaupt eintreten werden. Aurania lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar und die Aktien dürfen in keinem Staat verkauft werden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre. Die Wertpapiere wurden bzw. werden nicht unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der „1933 Act“) oder unter anderen einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder zugunsten von US-Personen abgegeben bzw. verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem 1933 Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen erfolgt bzw. keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser Registrierungsverpflichtung besteht.

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