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Sommerzeit – Ferienjobzeit: Was Firmen wissen müssen

Sommerzeit – Ferienjobzeit: Was Firmen wissen müssen Posted on 25. Juni 2019

Viele Schüler nehmen Ferienjobs an, um ihr Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig einen ersten Eindruck von der Arbeitswelt zu erhalten. Wichtig zu wissen ist, dass 13- und 14-jährige nur bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen dürfen. 15- bis 17-jährige dürfen in den Schulferien bis zu acht Stunden pro Arbeitstag arbeiten, höchstens jedoch 40 Stunden in der Woche und maximal 20 Arbeitstage im Jahr. Für beide gilt, dass die Eltern jeweils zustimmen müssen.

Volljährige Schüler dürfen in den Ferien bis zu 70 Tage im Jahr oder drei Monate am Stück jobben. Alles, was darüber hinausreicht, ist kein Ferienjob mehr. „Arbeitgeber sollten grundsätzlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen“, empfiehlt Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland. Mehr Informationen sind dem Infoblatt A40  „Schüler und Ferienjobs“ zu entnehmen, das unter http://www.saarland.ihk.de (Kennzahl 891) abrufbar ist.

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