Dr. Markus Wintterle, Partner bei Kleiner Rechtsanwälte stellt klar: „Dieses persönliche Haftungsrisiko ließe sich durch entsprechende Vorsorge vermeiden. Ein rechtlich ausreichendes Notfall- und Krisenmanagement ist ebenso unerlässlich wie rechtliche Beratung für den Fall der konkreten Krise. Wir beraten Mandanten daher nicht nur bei der Erstellung von Notfall- und Krisenplänen, sondern stehen auch im Ernstfall mit unserer Expertise zur Seite.“ Häufig lassen sich auf diese Weise teure und belastende Verfahren präventiv vermeiden: das ist allemal besser, als im Nachgang langwierige Prozesse zu führen.“
Dieses und zahlreiche weitere Themen werden auf unserer diesjährigen Tagung zum Thema Notfall- und Krisenmanagement am 11.09. – 12.09.2019 behandelt.
Weitere Details zur Veranstaltung erhalten Sie im Internet unter der Adresse: https://www.hdt.de/W-H090-09-216-9
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