Posted in Allgemein

Weiterbildungspflicht für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

Weiterbildungspflicht für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte Posted on 5. April 2019

Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sind im Sinne des § 9 (1) und (2) der 5. BImSchV verpflichtet regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Zur Fortbildung ist auch die Teilnahme an Lehrgängen im Sinne des § 7 Nr. 2 erforderlich. Die Fortbildungsmaßnahmen müssen auf Verlangen der Behörden nachgewiesen werden.                                  

Mit unserer bundesweit staatlich anerkannten Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV, IMMISSIONSSCHUTZ – NEUE RECHTLICHE UND TECHNISCHE ENTWICKLUNGEN, bieten wir Ihnen diese geforderte Fortbildung an.

Das Seminar bietet zudem die Möglichkeit zu einem Erfahrungsaustausch zu aktuellen Fragen und der Umsetzung des Immissionsschutzrechtes.

Weitere Details zur Veranstaltung erhalten Sie im Internet unter der Adresse:

https://hdt.de/W-H090-05-125-9

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Haus der Technik e. V.
Hollestraße 1
45127 Essen
Telefon: +49 (201) 1803-1
Telefax: +49 (201) 1803-269
https://www.hdt.de

Ansprechpartner:
Stefan Koop
Fachbereich Maschinenbau – Produktion – Transport – Umweltschutz
Telefon: +49 (201) 1803-388
Fax: +49 (201) 1803-263
E-Mail: s.koop@hdt.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel