Posted in Allgemein

Höhere EEG-Umlagen auf Eigenstrom verhindern

Höhere EEG-Umlagen auf Eigenstrom verhindern Posted on 18. März 2019

Das Energiesammelgesetz hat Ende 2018 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinsichtlich der Regelungen zur Messung und Schätzung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen näher spezifiziert. Insbesondere wird nun die mess- und eichrechtskonforme Abgrenzung von Strommengen geregelt. Hierfür wurden neue Paragraphen wie § 61b in das EEG eingefügt, die vereinfacht ausgedrückt, eine Art „Amnestieregelung“ erhalten. Dies betrifft insbesondere Fälle, bei denen „Schätzungen“ der EEG-umlagepflichtigen Strommengen vorgenommen wurden, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.

Grundvoraussetzung, um in den Genuss dieser Ausnahmeregelung zu kommen, ist eine mess- und eichrechtskonforme Abgrenzung, die bis zum 1.1.2020 realisiert und auf Verlangen des Netzbetreibers auch testiert worden ist. Es existiert demnach für Betreiber von Stromeigenerzeugungs-Anlagen ein hoher Zeit- und Erfolgsdruck, um finanziellen Schaden abzuwenden.

Außerdem sehen die neuen Regelungen eine „gewillkürte Nachrangregelung“ vor, die Betreiber von KWK- und PV-Anlagen unter gewissen Voraussetzungen von der Realisierung einer viertelstündlichen Messung von Strommengen freistellen.

BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten zu diesen wichtigen Themenstellungen in den nächsten Monaten Intensivseminare an.

Intensivseminare zum Thema

Die Intensivseminare zu „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“ vermitteln aus der Praxis heraus mess- und eichrechtskonforme Abgrenzungen der EEG-Mengen innerhalb eines Versorgungsobjektes. In diesem Jahr werden die Tagesseminare am 20. März in Mainz sowie am 11. September in Potsdam angeboten.
Am 28. März 2019 findet in Magdeburg sowie am 22. Mai 2019 in Hamburg ein Intensivseminar „EEG-Umlage und Einspeisemanagement“ statt. Die bisherigen EEG-Umlage-Seminare waren allesamt ausgebucht.

 

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2019 wird dann die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2019/2020" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Markus Gailfuß
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Ines Kneipp
Rechnungen, Konferenzen und Seminare
Telefon: +49 (7222) 158-912
Fax: +49 (7222) 158-913
Maribel Roth
Telefon: +49 (7222) 96867316
Fax: +49 (7222) 96867319
E-Mail: maribel.roth@bhkw-infozentrum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.