Unter B.2 „Abtretung (erfüllungshalber)“ ist geregelt, dass die Werkstatt ihre Ansprüche auch dann direkt beim Kunden geltend machen kann, wenn dieser seine Versicherungsansprüche auf Schadensersatz an die Werkstatt abgetreten hat.
Mit der neuen Fassung wird eine Benachteiligung des Kunden vermieden. Dieser hätte nach alter Fassung bei Inanspruchnahme keine Ansprüche mehr an den Versicherer, zumindest sofern keine Rückabtretung der Ansprüche erfolgt. Dieses Problem wird mit der neuen Fassung (Stand 01/19) vermieden.
Reparaturkosten-Übernahmebestätigung
mit aktualisierter ZDK-Abtretungsregelung
Stand 01/2019
3-fach Satz, selbstdurchschreibend
Mindestabnahme/Verkaufseinheit: 100 Stk.
Bestell-Nr.: 6070
Preis: € 29,50 (€ 35,11 inkl. MwSt.)
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