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HOAI 2013; Honorar- und Vertragsrecht bei Architekten- und Ingenieurleistungen (Seminar | Leipzig)

HOAI 2013; Honorar- und Vertragsrecht bei Architekten- und Ingenieurleistungen (Seminar | Leipzig) Posted on 30. Januar 2019

Termin: 11.04.2019
Ort: Leipzig / Vienna House Easy Leipzig

Seminardetails
Teilnehmerkreis

freiberuflich tätige Architekten und IngenieureBauleiterBeratende IngenieureEntwurfsverfasserMitarbeiter öffentliche Auftraggeber (kommunale und staatliche Bauämter, Rechnungsprüfungsbehörden), Projektmanager sowie alle mit der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen mit Planungsingenieuren Befassten ebenso wie Sachverständige und Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet freiberuflich tätig sind.

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

  • Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 wurde am 16. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2276 veröffentlicht und ist somit am 17. Juli 2013 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder, die noch aus den 70er Jahren stammen. In den einzelnen Leistungsbildern wurden die Grundleistungen und besondere Leistungen je Leistungsphase nebeneinander abgebildet. Die Honorartafelwerte wurden angepasst und im Mittel um rund 
    17 % erhöht. Auch wurde in der HOAI die derzeit aktuelle Planungswirklichkeitberücksichtigt. Des Weiteren  wurde der Begriff „mitverarbeitende Bausubstanz“ als Bestandteil der anrechenbaren Kosten wieder eingeführt und folgerichtig die Obergrenzen für die Umbau- und Modernisierungszuschläge reduziert. Daneben wurde die HOAI in einen verbindlichen und einen unverbindlichen Teil gegliedert. Auch künftig bleibt es bei der Honorarermittlung nach dem Kostenberechnungs-Modell. Zeithonorar-Regelungen sowie Regelungen zu Projektmanagement-Leistungen sind auch künftig nicht mehr Gegenstand der HOAI.
  • Inhaltlich werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften (§§ 1 bis 16 HOAI), der Flächenplanung (§§ 17 bis 32), der Objektplanung (§§ 33 bis 48 HOAI), der Fachplanung (§§ 49 bis 56 HOAI) sowie die Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 57 und 58) systematisch erläutert und schwerpunktartig aufgezeigt.
  • Neu aufgenommen wurden die Sonderregelungen zur Vergabe „freiberuflicher Leistungen“ nach der neuen UVgO 2017. Dabei werden Formblätter sowie Verfahrens- und Vertragsmuster bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich näher erläuter.
  • Musterverträge, Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Berechnungsbeispielewerden intensiv behandelt und sind außerdem Gegenstand der Seminarunterlagen.
  • Auch der jüngsten Rechtsprechung des BGH wird mit Hinweis auf die sog. „Steinfort-Tabellen“ besonderer Raum gewidmet und die daraus zuziehenden Folgerungen anhand der Musterverträge näher erläutert. Schließlich können Entscheidungen der OLG´s vom Referenten aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen auf dem Gebiet des Honorarrechts stets auf hohem Niveau vorgetragen und anhand ausgewählter Fall-Beispiele aus der jüngsten Honorarpraxis adäquat dargestellt werden.
  • Tipps zum HOAI-gerechten Abschluss von Verträgen und deren Abwicklung sind ebenfalls Gegenstand der Erläuterungen.

Seminarinhalt

1.  Welche Grundlagen gelten für das Honorarrecht nach der neuen HOAI 2013?

2.  Was ist bei den Allgemeinen Vorschriften der §§ 1 bis 16 HOAI zu beachten?

3.  Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Honorarermittlung und welche Bedeutung kommt der Kostenberechnung zu?

4.  Welche Grundsätze sind bei der „mitverarbeitenden Bausubstanz“ sowie der Neuregelung „Umbauzuschlag“  zu beachten?

5.  Wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen bei freiberuflichen Leistungen Angebote eingeholt werden?

6.  Welche Systematik kann den Leistungsbildern Objektplanung (§§ 33 bis 48 HOAI) oder der Fachplanung (§§ 49 bis 56 HOAI) entnommen werden?

7.  Nach welchen Prinzipien müssen Verträge und Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen i.S. der HOAI gestaltet werden und wie hat die Bewertung der Teilleistungen gem. jüngster BGH-Rechtsprechung zu geschehen?

8. Welche Formblätter und Vertragsmuster kommen bei Vergabeverfahren nach § 50 der neuen UVgO zur Anwendung?

9.  Wie ermittelt sich eine HOAI- konforme Vergütung und gestaltet sich eine prüffähige Honorar-Rechnung?

Die Seminarunterlagen enthalten außerdem Musterverträge mit Allgemeinen Vertragsbedingungen, HOAI- Tabellen sowie Beispiele über HOAI- konforme Vergütungsberechnungen!

Methode
Vortrag unter Benutzung umfangreicher Begleitmaterialien

Seminarzeiten
09:00 Uhr – 16:30 Uhr

Eventdatum: Donnerstag, 11. April 2019 09:00 – 16:30

Eventort: Leipzig

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

PAN Seminare
Johann von Zimmermann-Straße 4
09111 Chemnitz
Telefon: +49 (371) 412070
Telefax: +49 (371) 412078
http://www.pan-seminare.de

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