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Was verändert sich durch das neue Energiesammelgesetz?

Was verändert sich durch das neue Energiesammelgesetz? Posted on 15. Januar 2019

Am 20. Dezember 2018 wurde das Energiesammelgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. An 20 Gesetzen und Verordnungen kommt es aufgrund des Energiesammelgesetzes zu Veränderungen.
Hinzu kommen Veränderungen durch die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sowie die für den 1. Juli 2019 vorgesehene Neuregelung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes liegt inzwischen als Entwurf der Bundesregierung vor.

Neben einigen Abwandlungen und Konkretisierungen bei der Begrifflichkeit werden im KWK-Gesetz Neuregelungen hinsichtlich zu der gesetzlichen Behandlung von Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen eingeführt.
Eine Kumulierung von festen KWK-Zuschlägen mit Investitionszuschüssen ist grundsätzlich nicht zulässig – Eine Ausnahme stellen Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung dar.

Mit dem Energiesammelgesetz wird auch die mit der europäischen Kommission ausgehandelte Neuregelung der EEG-Umlage auf selbstverwendeten KWK-Strom von KWK-Neuanlagen in das EEG übernommen.

 

Aktuelle Inhalte des Energiesammelgesetzes in Seminaren und Konferenzen

Die im Frühjahr 2019 stattfindenden Workshops und Seminare von BHKW-Consult beinhalten bereits die aktuellen gesetzlichen Veränderungen. Dabei werden die konkreten Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen praxisnah erläutert.

Insbesondere der zweitägige Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber“ am 29./30. Januar 2019 in Kassel wird über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Alle Themen rund um „Mieterstrom“ werden in dem Intensivseminar am 31. Januar 2019 in Kassel behandelt.

Mit den Auswirkungen des Energiesammelgesetzes für die Administration von KWK-Anlagen befasst sich das zweitägige Administrationsseminar, das u. a. am 12./13. Februar 2019 in Stuttgart sowie am 21./22. Mai 2019 in Hamburg angeboten wird.

Das Intensivseminar „EEG-Umlage und Einspeisemanagement“ befasst sich mit den aktuellen Regelungen zur EEG-Umlage für Betreiber von KWK- und EE-Anlagen und wird am 21. Februar 2019 in Erfurt, am 20. März 2019 in Mainz sowie am 28. März 2019 in Magdeburg angeboten.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2019 wird dann die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2019/2020" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

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